Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Landanzeiger

4 | Amtliche Publikationen Nr. 17 · Donnerstag, 26. April 2012 Ratgeber Recht Marianne Wehrli, LL.M Rechtsanwältin Lärmende Nachbarn Frage | Kaum gibt es ein paar schöne Tage, sitzen unsere Nach- barn im Parterre schon wieder die ganze Zeit mit ihren Bekann- ten draussen und feiern bis spät in die Nacht. Unser Bedürfnis nach etwas Ruhe nehmen sie überhaupt nicht ernst. Auch der Vermieter hat nur mit den Schultern gezuckt und gemeint, da wolle er sich nicht einmischen. Muss er dies wirklich nicht? E.N. Antwort | Doch, der Vermieter ist für Lärmklagen seiner Mieter zuständig. Übermässige Lärmbelästigungen stellen einen Mangel am Mietobjekt dar. Der Mieter hat deshalb dieselben Rechte wie etwa bei einem defekten Kühlschrank oder einer ungenügenden Heizung. Nachdem ein direktes Gespräch mit Ihrem Vermieter keinen Erfolg gebracht hat, sollten Sie ihm die Lärmbelästigung nun schriftlich per Einschreiben noch einmal ausführlich schildern. Halten Sie fest, was Sie von Ihrem Ver- mieter erwarten - nämlich die Einhaltung der örtlichen Ruhe- zeiten. Diese dauern an vielen Orten über Mittag von 12 - 13 Uhr und abends spätestens ab 22.00 - 7.00 Uhr. Gleichzeitig müssen Sie Ihrem Vermieter auch mitteilen, was Sie für den Fall seiner weiteren Untätigkeit unternehmen werden. Hier steht die Hinterlegung des Mietzinses bei der Schlichtungsbe- hörde an erster Stelle, gefolgt von einer Mietzinsreduktion ab Ihrer ersten Meldung der Lärmbelästigung an Ihren Vermieter. Sollte auch die schriftlicheAbmahnung Ihres Vermieters nichts bewirken, so können Sie den Mietzins hinterlegen. Innert 30 Tagen müssen Sie anschliessend eine Klage bei der Schlich- tungsstelle in Mietsachen einreichen, mit der Sie die Einhaltung der Ruhezeiten von Ihrem Vermieter fordern und eine Miet- zinsreduktion für die schlaflosen Nächte seit Ihrer ersten Mel- dung. Wenn Sie sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden, wird der hinterlegte Mietzins dem Vermieter ausgehändigt, ohne dass Sie zu Ihrem Recht kämen. Rechtsfragen können gestellt werden an: Marianne Wehrli, Rechtsanwältin, Laurenzenvorstadt 79, Postfach 4227, 5001 Aarau, E-Mail: ratgeber@anwaltsbuero-wehrli.ch GEMEINDEBIBLIOTHEK OBERENTFELDEN Lese-Spass für Kinder von 7 – 9 Jahren zuhören – selber lesen – diskutieren – gestalten Beim Lese-Spass werden die Kinder mit Frau Margrit Meyer (ehemamlige Kindergärt- nerin und Daz) auf spielerische Weise zum Lesen motiviert und zugleich ermutigt ihre Lesekompetenz zu verbessern. Mit Freude Bücher und die Bibliothek entdecken! Donnerstag, 3. Mai 2012 um 16.15 Uhr bis ca. 17.15 Uhr Donnerstag, 7. Juni 2012 um 16.15 Uhr bis ca. 17.15 Uhr Der Besuch vom Lese-Spass ist gratis und findet in der GBO statt. Öffnungszeiten: Montag 15 – 17 Uhr & 19 – 20 Uhr Mittwoch * 9 – 11 Uhr Donnerstag * 17 – 19 Uhr Freitag * 15 – 18 Uhr Samstag 9 – 11 Uhr * auch während den Schulferien Die Schwimmbadsaison wird in Kölliken am Samstag, 5. Mai 2012, eröffnet Das Schwimmbad ist bei schönem Wet- ter täglich von 9.00 bis 20.00 Uhr ge- öffnet (bei schlechtem Wetter einge- schränkte Öffnungszeiten). Mit dem Kinderspielplatz und Plansch- becken ist die Kölliker Badi perfekt für Familien mit Kindern geeignet. Das Beachvolleyball-Feld und die grosse Spielwiese laden zu sportlichen Aktivi- täten ein und die Rutschbahn ist eine Attraktion für Jung und Alt. Schwimmbadabonnemente inkl. Regio- Abo können ab dem 16. April 2012 bis zur Eröffnung der Badi im Gemeinde- haus bei der Abteilung Finanzen bezo- gen werden (danach direkt an der Ba- dikasse). Beim Kauf des Regio-Abos bitte ein Passfoto bereithalten. Wir freuen uns auf Sie. Das Badi-Team Kölliken Kölliken www.koelliken.ch Die Büros der Gemeindeverwaltung sind am Dienstag, 1. Mai 2012, ab 11.45 Uhr geschlossen. Das Bestattungsamt ist über die Tele- fon-Nummer 079 650 14 74 erreichbar. 23. April 2012 Der Gemeinderat Unterentfelden www.unterentfelden.ch Verkehrsbeschränkungen Schöftland K 208, Luzernerstrasse, ausserorts Ausfahrt Parkplatz Schwimmbad/Sport- anlage Rütimatten in die K 208 – Stop ErsetztAusschreibung vom 24. Februar 1990 Parkplatz Schwimmbad,Ausfahrt in die K 108 – Kein Vortritt Einsprachen gegen diese Verkehrsbe- schränkung(en) sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 28. April 2012 bis 27. Mai 2012, bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einenAntrag und eine Begründung enthalten. Aarau, 17. April 2012 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Verkehrstechnik Aargau www.ag.ch Sperrung der Dorfstrasse K 330 zwischen den Einmündungen Schürstrasse und Schlattstrasse am 05.05.2012 Am Samstag, 5. Mai 2012, findet in Schmiedrued-Walde die Einweihung des renovierten Feuerwehrmagazins statt. Anlässlich dieser Feier bleibt die Dorfstrasse K 330 zwischen den Ein- mündungen Schürstrasse und Schlatt- strasse von 10.30 bis ca. 15.00 Uhr gesperrt. Die Umleitung über die Gemeindestra- ssen Schürstrasse, Schulstrasse und Schlattstrasse ist signalisiert. Feuerwehr und Gemeinderat Schmiedrued-Walde Schmiedrued www.schmiedrued.ch Einladung Zur Öffentlichen Sitzung des Kreis- schulrates der Kreisschule Safenwil – Walterswil Am Dienstag, 8. Mai 2012, 20.00 Uhr im Lehrerzimmer Primarschulhaus Safenwil Traktandenliste 1. Begrüssung 2. Protokoll der Sitzung vom 13.3. 2012 3. Rechnung 2011 4. Schulbus (H. Brändli) 5. Kinderfest 2013 (U. Gassmann/ U. Rechsteiner) 6. Info Kreisschulpflege und Kreisschulleitung 7. Verschiedenes und Umfrage 8. Nächste Sitzung 15981 Die Büros der Gemeindeverwaltung Staffelbach und des Regionalen Forst- betriebes Oberes Suhrental bleiben am Dienstag, 1. Mai 2012, den ganzen Tag geschlossen. Das Bestattungsamt ist erreichbar unter der Tel.-Nummer 062 721 40 44 oder 079 532 01 00 (Ge- meindeschreiber Marco Landert). Staffelbach, 24. April 2012 Gemeinderat Staffelbach Staffelbach www.staffelbach.ch Auf 1. Juni 2012 oder nach Vereinbarung suchen wir für unsere wachsende und vielseitige Gemeinde mit 4200 Einwohnern eine/einen Gemeindeschreiber-Stellvertreter/in Sie sind zusammen mit dem Team der Einwohnerdienste mitverantwortlich für den Geschäftsverkehr des Gemeinderates und betreuen selbständig verschiedene Bereiche (Arbeitsamt, Bestattungsamt, Inventar- und Erbsteuerwesen, Ausbil- dung der Lernenden, Website). Weiter obliegt Ihnen die Stellvertretung im Fach- bereich der Einwohnerkontrolle. Ihr Profil – Abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/-frau in der Branche öffentliche Verwaltung, abgeschlossene Weiterbildung von Vorteil. – Berufserfahrung, wenn möglich bei einer Gemeindekanzlei. – Freude an stilsicherer mündlicher und schriftlicher Kommunikation. – Ein passendes Persönlichkeitsprofil (initiativ, teamorientiert, interessiert, loyal und vertrauenswürdig, belastbar). – Selbständige, exakte, speditive und zuverlässige Arbeitsweise. Wir bieten – Arbeitsplatz mit modernen Hilfsmitteln. – Angenehmes, teamorientiertes Arbeitsklima. – Neuzeitliche, leistungsorientierte Anstellungsbedingungen und gleitende Arbeitszeit. – Möglichkeit zur Weiterbildung. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung (Lebenslauf, Zeugnis- und Dip- lomkopien, Foto, Lohnvorstellung, usw.) und bitten Sie, diese bis 30. April 2012 an den Gemeinderat, Postfach 89, 5742 Kölliken, zu senden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Felix Fischer, Gemeindeschreiber (Telefon 062 737 09 11, felix.fischer@koelliken.ch). Kölliken, Ende April 2012 Gemeinderat Kölliken Kölliken www.koelliken.ch Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung – Mitwirkungs- verfahren Die Entwürfe für die revidierte Allge- meine Nutzungsplanung (Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und Nut- zungsordnung mit Gebührenreglement sowie Planungsbericht) liegen vom 30. April 2012 bis 4. Juni 2012 in der Bauverwaltung auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Am Dienstag, 8. Mai 2012, 19.30 Uhr, Halle Bächliweg, findet eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Am Mittwoch, 23. Mai 2012, von 17.00 bis 19.30 Uhr, Gemeindehaus, Sit- zungszimmer 2. Stock, wird ein Aus- kunftsabend durchgeführt. Stellungnahmen zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einge- reicht werden. 23. April 2012 Gemeinderat Unterentfelden www.unterentfelden.ch Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnungen verfügt: Hallwylstrasse, Parkfeld bei der neuen Sammelstelle – Parkieren verboten (Parkverbotsfeld) Montag bis Samstag, 07.00 bis 19.00 Uhr, übrige Zeit, Parkzeit nicht beschränkt Obere Hungerbergstrasse, ab Kirschgartenweg / Waldeinfahrt – Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Waldstrasse) ausge- nommen Zubringerdienst Obere Hungerbergstrasse und Güterumschlag Wein- bergstrasse 32, 38 und 40 44 (ersetzt Publikation im Amtsblatt AG Nr. 35 vom 25.8.2008) Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des KantonsAargau (27.4.2012) Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Die- se hätte einenAntrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig. Stadtpolizei Aarau 16048 Alle amtlichen Informationen wöchentlich im Landanzeiger Oberkulm Pflege und Verjüngung des Waldes Der Kanton Aargau und der Bund leis- ten Beiträge an die Pflege des Jungwal- des und die Begründung von Beständen aus seltenen und wertvollen Baumar- ten. Ziel ist die Schaffung naturnaher, nachhaltig stabiler Waldbestände. Für die Periode 2008–2011 wurden erstmals mit den öffentlichen Waldei- gentümerinnen und Waldeigentümern eine vierjährige «Vereinbarungen über die Pflege und Verjüngung des Waldes» abgeschlossen. Diese Regelung hat sich bewährt und soll weitergeführt werden. Der Gemeinderat hat deshalb eine ent- sprechende Vereinbarung für den Zeit- raum vom 1. Januar 2012 bis 31. De- zember 2015 unterzeichnet. Pilzkontrolle Die Ehegatten Irene und Herbert Bol- liger, Gontenschwil, amtliche Pilzkon- trolleure der Gemeinden Gontenschwil, Zetzwil, Oberkulm, Beinwil am See und Leimbach, legen ihren Bericht für das Jahr 2011 vor: Anzahl 1. Durchgeführte Pilzkontrollen 86 2. Davon enthielten ungeniessbare Pilze 9 3. Davon enthielten giftige Pilze 26 Menge (kg) 4. Essbare Pilze 129,70 5. Ungeniessbare Pilze 4,00 6. Giftige Pilze (beschlagnahmt) 8,55

Pages