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Regenwald-Hilfe auf dem «Chalt» getestet

Die Non-Profit Organisation Amos International hilft aktuell dem Landwirt David Klauser. In seinem Waldstück oberhalb von Staffelbach müssen wegen Dürre und dem Borkenkäfer über 100 tote Fichten gefällt werden. Dabei ist eine Forstmaschine testhalber im Einsatz, die im Januar mit dem Projektleiter in den Regenwald reist, um dort einen noch viel grösseren Hilfseinsatz zu leisten.

Es ist dies das erste Projekt von Amos International, der 2019 gegründeten Non-Profit Organisation des Reitnauers Reto Smonig. Der aktuelle Einsatz in einem Waldstück oberhalb von Staffelbach, auf dem «Chalt», ist quasi ein Probelauf. «Wir leisten hier einen Hilfseinsatz für David Klauser, in dessen Wald rund 250 Kubikmeter tote Fichten gefällt werden müssen. Mit diesem lokalen ‹Katastropheneinsatz› können die Maschinen noch in der Schweiz ausprobiert und auf Herz und Nieren geprüft werden, um sicher zu gehen, dass dann vom ersten Einsatztag an in Dominica alles glatt läuft», erklärt Reto Smonig.

Tropenwald revitalisieren und Arbeitsplätze schaffen
Auf dem Forstschlepper sitzt Hans-Rudolf Hochuli. Der gelernte Förster ist ein Fachmann. Der Reitnauer arbeitet für das Landesforstinventar bei der WSL, der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Hochuli wird im Januar mit dem Forstschlepper und einer mobilen Säge auf die karibische Insel Dominica reisen. Im von Hurrikans heimgesuchten Tropenwald wird Hochuli die Einheimischen anleiten, die aus der Schweiz mitgebrachten Maschinen zu bedienen und damit die Folgen des Hurrikans Maria vom September 2017 zu beseitigen. «Der Forstschlepper ist ‹old School›, er hat nur einen Hebel und ist deshalb ganz einfach zu bedienen», erklärt Hochuli, der Projektleiter wird auf der Karibkinsel,

Aufbauhilfe leisten
Dabei kommt auch die mobile Säge ins Spiel. Arbeitsplätze sollen geschaffen werden, indem der einheimische Rohstoff Holz weiterverarbeitet wird für Bauholz, Möbel, Böden und Türen. Das erklärte Ziel von Reto Smonig ist, auf Dominica mit Schweizer Knowhow und Netzwerk nachhaltige Arbeitsplätze und der lokalen Bevölkerung ein Einkommen zu ermöglichen. Aktuell sammelt Amos International Spenden in der Höhe von 5000 Franken für Motorsägen und Schutzkleidung für die einheimischen Arbeitskräfte.

Aktiver Klimaschutz
Es geht bei diesem ehrgeizigen Projekt aber auch um Klimaschutz: «Die zerstörten Wälder sollen mit gezielter Revitalisierung und dadurch schnellerem Aufbau Biomasse für die CO2-Reduktion produzieren», erklärt Reto Smonig. Fachmann Hans-Rudolf Hochuli rechnet, dass in vier bis fünf Jahren rund 100 Hektaren Revitalisierungsfläche geschaffen wird, in der mehrere tausend Tonnen CO2 kompensiert werden. Das ist gut fürs Klima. Aber erst einmal wird auf dem «Chalt» noch fertig geholzt.


AMOS International
Die Non-Profit Organisation macht es sich zur Aufgabe, Bildung, Ausbildung und Unternehmertum von talentierten und motivierten Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern nachhaltig zu fördern und zu begleiten. Dadurch sollen Armut und Abhängigkeiten bekämpft und Zukunftsperspektiven eröffnet werden. Gründer Reto Smonig aus Reitnau leitet Amos nebenamtlich.
www.amos-international.ch


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Sind Sie auch Corona-müde?

Das ist sie nun also, die 2. Welle. Keine tosende Brandung, in der die Spitäler im Aargau zerschellen, sondern ein mehrere Wochen breiter und zahlreiche Tote hoher Wellenberg, den es geduldig zu überstehen gilt. Geduld schon wieder; Verzicht statt Aktionismus. Dabei würde man dieses Corona-Kapitel doch so gerne mal mit einem grossen Kraftakt zu Ende bringen – kämpfen, statt sich zu Hause verkriechen und warten. Eine klare, nationale Strategie ist gefragt, keine Kakophonie von Kantonen und Science Taskforce-Exponenten.

Was aber, wenn alles einfach zu komplex ist für eine einheitliche Lösung? Zu komplex, weil wir nur teilweise verstehen, warum die gesamte Romandie trotz schärferer Restriktionen fünf Mal mehr Fälle hat als der Aargau? Weil der Staat nur öffentliches Distanzhalten einfordern kann, damit aber social distancing im privaten Umfeld erreichen muss? Weil Kapazitäten für Testung und Contact Tracing vielerorts den Bedürfnissen in keinster Weise gewachsen waren? Weil finanzielle Sorgen und Zukunftsängste oft viel schwerer wogen als eine Quarantäne-Anordnung? Zu komplex auch, weil der Alltag einen jungen Menschen mit dem Verlust an Gemeinschaft und Spass konfrontiert, nicht aber mit dem alten Ehepaar, welches das Geburtstagsfest des Gatten mit beider Tod bezahlt hat?

Kein Wunder, beobachten wir in den letzten Tagen einen deutlichen Rückgang an Testwilligen, schwindet die Bereitschaft, Isolation und Quarantäne auf sich zu nehmen. Mit verheerenden Konsequenzen. Denn Testung, Isolation und Quarantäne sind die Schlüsselelemente zur Unterbrechung der Übertragungsketten. Und damit zur Epidemie-Kontrolle. Gemäss WHO werden zu viele Fälle verpasst, wenn immer mehr als 5 Prozent der Abstriche positiv ausfallen. Im Aargau sind es aktuell über 20 Prozent! Die Spitäler und Testzentren haben ihre Kapazitäten rasant ausgebaut mit Online-Anmeldungen, Schnelltests und exponentiellem Personalausbau. Zudem haben sie vom kantonalen Contact Tracing Center die Erstinformation bezüglich Isolation und Quarantäne übernommen. Wir arbeiten Hand in Hand.

Wir müssen dringend aus der Corona-Müdigkeit zurückfinden in aktive Selbstverantwortung. Entscheiden Sie sich ohne auf «General Koch» zu warten für 10 Tage zu einem «privaten Lockdown», wenn die Ansteckungen nur zögerlich runterkommen. Lassen Sie sich testen und befolgen Sie Quarantäne-Anordnungen konsequent, auch wenn es unangenehm ist. Diese Selbstverantwortung wird uns unsere Freiheit nämlich am schnellsten zurückbringen.

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Bauherr: Schmid Vinzenz und Nadja, Nelkenweg 2a, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Sitzplatz mit Überdachung südseitig, Autoabstellplatz nordseitig, Ersatz Fenster durch Türe bei Garage, Rückbau Gartenhaus; 2 Unterstände (nachträgliches Baugesuch)
Bauplatz: Nelkenweg 2a, Parzelle 1249

Bauherr: Eichenberger Rolf und Heidi, Rankacherstrasse 15, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Aussenaufstellung
Bauplatz: Rankacherstrasse 15, Parzelle 2477

Bauherr: Sopa Mehmet, Schulweg 1, 5033 Buchs AG
Bauobjekt: Umnutzung Gewerbe auf Wohnen im 1. OG
Bauplatz: Schulweg 1, Parzelle 1418

Veränderte Auflagefrist: 27.11.2020 –6.1.2021

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Bauherr: Müller-Lederer Andreas und Andrea, Töndler 10, 5722 Gränichen
Bauobjekt: Abbruch best. Sattel-Ziegeldach und Ersatzaufbau in Flachdachbauweise 1. OG
Bauplatz: Töndler, Parzelle 1839

Bauherr: Zhuta Alberta und Mevljan, Schmittenackerstrasse 7, 8309 Nürensdorf
Bauobjekt: Abbruch Schopf Geb. Nr. 1382 und Neubau Einfamilienhaus
Bauplatz: Hofmatt, Parzelle 2221

Bauherr: Kämpf AG Planung und Holzbau, Suhrhardweg 6, 5102 Rupperswil
Bauobjekt: Zwei Einfamilienhäuser mit Garagen und Schopfanbau
Bauplatz: Weierwandweg, Parzellen 1319 und 3739

Veränderte Auflagefrist: 27.11.2020 – 7.1.2021

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Bauherr: Lenzin Christian, Parkstrasse 6, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Terrassenverglasung seitlich (Windschutz), Attika
Bauplatz: Parkstrasse 6, Parzellen 1063-48 + 1063-49

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Bauherr: Hochuli Andreas, Dorfstrasse 2, 5057 Reitanu
Bauobjekt: Gerätehaus / Veloraum / Holzlager
Bauplatz: Moosstrasse 1, 5057 Reitnau, Parzelle 318

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Bauherr: Schöni Ramon und Angelina, Waltersholz 50, 5046 Schmiedrued
Bauobjekt: Sanierung Dach, Einbau Zimmer Gebäude Nr. 50 und Sanierung Nebengebäude Nr. 182
Bauplatz: Waltersholz 50 und 182, Parzelle 355

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Bauherr: V2 Architekten GmbH, Bahnhofstrasse 86, 5000 Aarau
Bauobjekt: Rückbau der Gebäude Nrn. 1022, 1757; Neubau von drei Einfamilienhäuser mit Einstellhalle
Bauplatz: Kirchgasse 6, Parzelle 693

Bauherr: Kasipillai Vinajakamoorthy und Vinajakamoorthy Masiladevy, Mausweg 6, 5034 Suhr
Bauobjekt: Ersatz Carport, Aufschüttung bestehende Garagenzufahrt, Neubau Kellerabgang
Bauplatz: Mausweg 6, Parzelle 1759

Bauherr: Moor André und Mirjana, Niedermattweg 19, 5034 Suhr
Bauobjekt: Gartengestaltung / Terrassierung Böschung am Stadtbach
Bauplatz: Niedermattweg 19, Parzelle 3314

Bauherr: Mössinger Claudia, Leimen 13, 8750 Glarus
Bauobjekt: Ersatz Gasheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Aussenaufgestellt
Bauplatz: Erlenweg 6, Parzelle 1383

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 23.11.2020 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

1. Dem fakultativen Referendum unterstehender Beschluss (Ablauf der Referendumsfrist am 4.1.2021):
Die Änderung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds (Verlängerung des Verzichts auf Gebühren für Aussenflächen) wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter www.aarau.ch/politik-verwaltung/ politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2020.html/889 verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.

2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
2.1. Das Geschäft «Erneuerung Sportanlage Winkel; Baukredit» wird an den Stadtrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, das Projekt zu überarbeiten und dabei eine Balance zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und des Sports (insbesondere Frauenfussball), unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Interessen, zu suchen.
2.2. Das Postulat «Strategie für E-Mobilität in Aarau» wird überwiesen.
2.3. Das Postulat «Buvetten für Aarau» wird überwiesen.
2.4. Die Bürgermotion «Stilllegungsplanung des Aarauer Gasnetzes» wird zurückgezogen.
2.5. Das Postulat «Mehr Bäume und weniger Teer – effektive Hitzeminderung für die Stadt Aarau» wird überwiesen. 2.6. Das Postulat «Klimaanalysekarte Aargau – konkrete Massnahmen für eine klimaangepasste Stadtentwicklung» wird überwiesen.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 26.11.2020.

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In der Gemeinde Unterentfelden ist an einem Abstimmungs- und Wahlsonntag die Urne für die persönliche Stimmabgabe von 9.00 bis 10.00 Uhr geöffnet. Da immer weniger Stimmberechtigte ihre Stimme persönlich abgeben, wird ab 2021 die Zeit der Urnenöffnung auf 9.00 bis 9.30 Uhr gekürzt.

16. November 2020
Der Gemeinderat

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Nach Ablauf der ordentlichen Grabesruhe von 25 Jahren werden im Jahr 2021 die Grabplätze des Gemeinschaftsgrabes aus den Jahren 1989 bis 1995 aufgehoben.

Falls die Urnen vorgängig geborgen werden sollen, können sich die Angehörigen bis am 28. Februar 2021 an das Bauamt, Telefon 062 723 20 51 oder bauamt@oberentfelden.ch, wenden.

Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Urnen in das Eigentum der Gemeinde Oberentfelden. Die Inschriften von der Grabplatte werden entfernt.

Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei unter
Telefon 062 737 51 23.

Oberentfelden, 19. November 2020
Der Gemeinderat

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.

Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2020

  1. Protokoll vom 25. November 2019; Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2019; Genehmigung
  3. Jahresrechnung 2019; Genehmigung
  4. Sanierung Dorfschulhaus. Kreditabrechnung; Genehmigung
  5. Sanierung öffentliche Beleuchtung. Verpflichtungskredit; Genehmigung
  6. ICT Schule. Anschaffung IT Geräte und Ausbau Infrastruktur. Verpflichtungskredit; Genehmigung
  7. Regionale Winternutzung für das Freibad Suhr-Buchs-Gränichen. Verpflichtungskredit; Genehmigung
  8. Budget 2021 und Festsetzung des Steuerfusses; Genehmigung

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2020

  1. Protokoll vom 25. November 2019; Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2019; Genehmigung
  3. Jahresrechnung 2019; Genehmigung
  4. Kauf Parzellen 2520 und 3366 Moortal. Verpflichtungskredit; Genehmigung
  5. Budget 2021; Genehmigung
  6. Einbürgerung Peter und Danièle Hofmann; Genehmigung

Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung, mit Ausnahme der Einbürgerung, unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung verlangt werden. Wer gegen einen Beschluss das Referendum ergreifen will, kann auf der Gemeindekanzlei eine Musterunterschriftenliste unentgeltlich beziehen. Die Gemeindekanzlei ist auch bereit, vor Beginn der Unterschriftensammlung den Wortlaut des Begehrens zu kontrollieren.

Die Beschlüsse über die Einbürgerungen sind definitiv und unterstehen nicht dem Referendum.

Ablauf Referendumsfrist: 28. Dezember 2020

Gränichen, 26. November 2020
Der Gemeinderat