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Integrationszentrum in Aarau geplant

Bis 2028 soll am Standort der heutigen Asylunterkunft an der Rohrerstrasse, das kantonale Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive entstehen. Im Gegenzug werden in der Region Aarau kantonale Asylunterkünfte abgebaut. Der mehrstöckige Bau ist für 250 Personen ausgelegt und soll über 30 Millionen Franken kosten.

Der Regierungsrat hatte im Frühling 2019 beschlossen, ein Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive zu schaffen. In diesem Zentrum sollen einerseits Personen untergebracht werden, die als Flüchtlinge anerkannt oder im Rahmen des beschleunigten Verfahrens vorläufig aufgenommen worden sind. Andererseits sollen auch Familien und Einzelpersonen betreut werden, die dem Kanton Aargau im erweiterten Asylverfahren zugewiesen werden und bei denen mit einer vorläufigen Aufnahme oder mit einer Anerkennung als Flüchtlinge zu rechnen ist.

Beste Voraussetzungen
Der Kanton hat bei der Evaluation seiner eignenen Grundstücke festgestellt, dass der Standort Rohrerstrasse Aarau die Voraussetzungen für ein kantonales Integrationszentrum am besten erfüllt. Einerseits von der Lage und der Erschliessung her, vor allem aber auch wegen den in Aarau bereits verfügbaren Betreuungs- und Versorgungsangeboten.
Die Beschulung der Kinder des Integrationszentrums ist im kantonalen Zeughaus vorgesehen, in dem bereits heute die Kinder der gegenüberliegenden Asylunterkunft den Unterricht besuchen.
«Für die Stadt Aarau entsteht keine zusätzliche Belastung», betont Regierungsrat Gallati, «weil im Gegenzug die Kapazität von 300 Unterbringungsplätzen in kantonalen Asylunterkünften vor allem in der Stadt und teilweise in den angrenzenden Gemeinden abgebaut werden.»

Region soll profitieren
Der Regierungsrat und die Stadt Aarau wollen das neue Integrationszentrum in enger Zusammenarbeit realisieren. Der Regierungsrat hat gegenüber der Stadt die Absicht bekundet, das Zentrum als Teil einer Quartierentwicklung voranzutreiben. Die Anliegen der Stadt betreffend «Rössligut» und «Torfeld Nord» fliessen in die weitere Projektarbeit mit ein. Stadt und Kanton prüfen zudem einen Flächenabtausch von schulisch genutzten Flächen. Damit sollen die Quartiere neue Entwicklungsperspektiven erhalten.

«Für den Stadtrat Aarau ist entscheidend, dass Planung, Umsetzung und Betrieb des Integrationszentrums in enger Abstimmung mit der Stadt erfolgen und insbesondere Sicherheits- und Stadtentwicklungsanliegen in den Quartieren Rössligut und Torfeld Nord berücksichtigt werden», so Stadtpräsident Dr. Hanspeter Hilfiker. «Mit neuen Sportanlagen für die Alte Kanti im Rössligut kann der Kanton mit der Freigabe des bisherigen Sportareals Hand bieten für die Weiterentwicklung der Idee eines Oberstufenzentrums in der Telli.» Stadträtin Angelica Cavegn Leitner betont ergänzend: «Zum erfolgreichen Betrieb des neuen Integrationszentrums erwartet der Stadtrat ein detailliertes Betriebskonzept unter Einbezug des Aussenraums sowie ein umfassendes Sicherheitskonzept.» Stadtpräsident Dr. Hanspeter Hilfiker hält zudem fest: «Der Stadt dürfen durch das neue Integrationszentrum keine zusätzlichen Kosten entstehen.»

Nutzungskonzepts
Für den Verlauf des Integrationsprozesses ist die Startphase mit Information, Standortbestimmung und Planung von Integrationsmassnahmen entscheidend. Im Zentrum können die Massnahmen frühzeitig und konzentriert, an einem Ort organisiert, und in einem für die Integration vorteilhaften Umfeld durchgeführt werden. Der Regierungsrat hat die Eckwerte des Nutzungskonzepts, das von den Departementen Volkswirtschaft und Inneres, Bildung, Kultur und Sport, Finanzen und Ressourcen sowie Gesundheit und Soziales gemeinsam entwickelt wurde, verabschiedet. Das Konzept deckt von Betreuung über Sicherheit bis zu Integration und Bildung alle für den Betrieb wichtigen Aspekte ab. Die Betreuung im Integrationszentrum wird während 24 Stunden sichergestellt.

Weiteres Vorgehen
Die involvierten Departemente werden eine Botschaft an den Grossen Rat zum Projektierungskredit für das Integrationszentrum Aargau ausarbeiten. Eine Behandlung im Grossen Rat ist für Herbst 2022 geplant. Ende 2024 ist die öffentliche Anhörung zum Bauvorhaben vorgesehen und Mitte 2025 die Beratung zum Ausführungskredit im Grossen Rat. Die bauliche Realisierung des Integrationszentrums soll in den Jahren 2026/2027 stattfinden.

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Ein neuer Anlauf für eine Fusion

Aus dem «Pro-Komitee Zukunftsraum Aarau» entsteht «Zukunft Unterentfelden». Der politisch breit abgestützte Verein, mit motivierten Menschen aus fast allen Ortsparteien, strebt den Zusammenschluss von Unterentfelden und Aarau an.

Wie sieht die Zukunft von Unterentfelden aus? Der Verein «Zukunft Unterentfelden», entstanden aus dem «Pro-Komitee Zukunftsraum Aarau», engagiert sich für einen Zusammenschluss von Unterentfelden und Aarau. Er setzt sich zum Ziel, entsprechende Diskussionen zu fördern und darauf hinzuarbeiten, dass bald über die Rahmenbedingungen eines Zusammenschlusses mit Aarau verhandelt werden kann.

Alle Argumente auf den Tisch
Mit dem «Ja» zum Zukunftsraum Aarau (ZRA) vom 18. Oktober 2020 hat die Unterentfelder Stimmbevölkerung signalisiert, dass sie bereit ist, gewachsene Strukturen zu überdenken und neue Wege zu gehen. Der Vorstand von «Zukunft Unterentfelden» ist überzeugt, dass diese Aufbruchsstimmung nach dem ZRA-Aus nicht einfach verflogen ist, sondern dass statt dem damals vorliegenden Projekt nun ein bilateraler Weg mit der Kantonshauptstadt gefunden werden muss.

Für einen bilateralen Zusammenschluss können Analysen und Vorarbeiten wiederverwendet werden, insgesamt hat sich die Ausgangslage aber verändert. Die Ankündigung einer Zukunftskonferenz, welche am 10./11. September 2021 stattfinden soll, wird deshalb begrüsst. «Wir hoffen, dass möglichst viele Unterentfelderinnen und Unterentfelder teilnehmen. Alle Argumente sollen auf den Tisch, wir wollen ohne Scheuklappen diskutieren», so Patrick Herzog für das Präsidium des Vereins. «Wir möchten, dass sich die Bevölkerung an der Diskussion beteiligt und breit informiert ist.»

«Wollen zu einem starken Zentrum zusammenwachsen»
Lucia Engeli, ebenfalls im Präsidium des Vereins, ergänzt: «Wir werden uns engagieren und versuchen, das Thema immer wieder aufzubringen, damit die Meinungsbildung fundiert fortschreitet und möglichst alle Bewohner wissen, worum es geht.» Der Vorstand von «Zukunft Unterentfelden» ist überzeugt, dass dadurch Unterentfelden eine gestaltende und partnerschaftliche Rolle beim Ausarbeiten der Rahmenbedingungen mit Aarau einnehmen kann. Marion Fischer, Co-Präsidentin des Vereins bekräftigt: «Unser Ziel ist, Unterentfeldens Stärken mit jenen von Aarau zu vereinen und zu einem attraktiven Zentrum zusammenzuwachsen. Im Idealfall strahlt unser Vorgehen auf die ganze Region aus und es entsteht eine Dynamik und eine Aufbruchsstimmung.»

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«Leider nicht auf Grossleinwand»

Nadine Waser und Getuarta Dushica haben es geschafft. Ihr Film «7 FEARS» wurde am 45. Schweizer Jugendfilmtagen gezeigt. Die beiden Jungfilmerinnen haben sich auf dem Landenhof kennengelernt. Im Interview erzählen sie, wie sie mit der ganzen Klasse den Film gedreht haben und sie hofften, am Filmfestival in Zürich einen Preis zu gewinnen.

Nadine und Getuarta, wie seid ihr auf die Idee gekommen, gemeinsam einen Film zu machen?
Wir haben letztes Jahr schon zusammen einen Film gemacht für das Schweizer Jugendfilmfestival, damals zum Thema «Money Money Money». Wir gewannen leider nicht und somit fanden wir, wir machen dieses Jahr einfach nochmal mit.

Um was geht es in eurem neuen Film mit dem Titel «7 FEAR»?
«Fear» bedeutet auf Deutsch «Angst». Im Film geht es um eine Person, die von verschiedenen Ängsten geplagt wird. Die Angst vor Spinnen und Zahnarzt sind da aber nicht rational zu begründen. Die Angst vor dem Tod und der Dunkelheit begleitet die Menschheit schon seit Generationen.

Wie habt ihr Eure Zusammenarbeit organisiert, wer hat was gemacht?
Wir haben den Film als Schulklasse gedreht. Wir haben zusammen beim Filmen besprochen, welche Szenen gut waren und welche wir nochmals drehen mussten. Das klappte gut, weil wir dieselbe Vorstellung vom Film hatten.

Was war für Euch das schwierigste bei der Produktion?
Das Organisieren. Das heisst, das Filmequipment musste bereit sein. Beim Filmen war es schwierig, dass alle am richtigen Ort standen und konzentriert blieben. Mühsam war zum Beispiel auch, dass das Licht im Schulhaus jeweils automatisch anging, darum mussten wir die Sensoren abkleben.

Seid Ihr zufrieden mit dem Resultat?
Ja, wir sind mit dem Resultat unseres Filmes zufrieden.

Euer Film wurde an den 45. Schweizer Jugendfilmtagen vom 18. bis 21. März gezeigt. Was bedeutet Euch diese Teilnahme?
Wir finden es toll, dass unser Film bei den Schweizer Jugendfilmtagen gezeigt wurde. Schade ist, dass wir nicht nach Zürich fahren konnten, um unseren Film auf der grossen Leinwand zu sehen, das wäre schön gewesen.

Habt Ihr Euch Chancen ausgerechnet, mit «7 FEARS» einen Preis zu gewinnen und habt Ihr dies schon erfahren?
Letztes Jahr hofften wir schon, einen Preis zu gewinnen, aber es war nicht so. Wir hofften, dass unsere Chancen nun mit einem experimentellen Film grösser sind. Jedoch hat es leider nicht geklappt, wie wir erfahren haben.

Wie geht es nun weiter, werdet Ihr weitere Filme zusammen drehen, oder jede für sich, oder habt Ihr ganz neue Projekte vor?
Wir fänden das toll, aber ab dem Sommer gehen alle ihre eigenen Wege. Die Filmprojekte waren lehrreich. Uns fehlt das Geld für eigenes Equipment.

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Bauherr: Lombardi Salvatore und Barbara, Tennisweg 13, 5037 Muhen
Bauobjekt: Pergola/Beschattung auf Dachterrasse und Balkon
Bauplatz: Tennisweg 13, Parzelle 782

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07. Dezember 2023 06:00 Uhr

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07. Dezember 2023 06:00 Uhr
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Bauherr: Keiser Marcel, Hubelstrasse 13, 5057 Reitnau
Bauobjekt: Projektänderung: Anbau anstelle zwei Lukarnen und Pferdestall
Bauplatz: Hubelstrasse 13/15, Parzelle 487/1065

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07. Dezember 2023 06:00 Uhr
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Montag, 29. März 2021, 19.00 Uhr, Kultur- und Kongresshaus (Saal 1)


TRAKTANDEN

  1. Mitteilungen
  2. Inpflichtnahme von Cornelia Forrer als neues Ratsmitglied
  3. Anfragen
  4. Zukunftsraum Aarau – Ausarbeitungsphase; Verzicht auf Teilnahme Fusionsvorbereitungen (Ausarbeitung Fusionsvertrag)
  5. KEBA Region Aarau AG, ausserordentlicher Betriebsbeitrag
  6. Tennisclub Aarau, AKA Basketball; Antrag Erweiterung Baurechtsperimeter Obermatte Buchs, Beteiligung an den Planungskosten
  7. Beschlussfassung über die Überweisung des Postulats «Überprüfung der Aarauer Märkte Situation»
  8. Beschlussfassung über die Überweisung der Bürgermotion «Verbindliche Planung der zukünftigen Gasinfrastruktur in Aarau»
  9. Beschlussfassung über die Überweisung der Motion «Regionales Naturnetz im Raum Aarau»
  10. Kreditabrechnung Kirchbergstrasse 10–14, Realisierung Gebäudehüllensanierung
  11. Kreditabrechnung Alterssiedlung und Pflegeheim Herosé, Wettbewerb Ersatzneubauten
  12. Kreditabrechnung Sammelgarage Kasinopark, Sanierung und Rückbau Zivilschutzanlage
  13. Kreditabrechnung Einführung GEVER Phase 1
  14. Kreditabrechnung Stäpflischulhaus, Sanierung und Ersatz Storen
  15. Kreditabrechnung Ersatz Voice-Infrastruktur
  16. Kreditabrechnung Ersatz Netzwerk-Infrastruktur
  17. Kreditabrechnung Ersatz Arbeitsplatz-Infrastruktur
  18. Kreditabrechnung Ablösung VIS 4.0 mit VIS Solution
  19. Kreditabrechnung Liegenschaft Bündtenweg / Scheibenschachenstrasse, Sanierung, Realisierung
  20. Kreditabrechnung Kreisschule Aarau-Buchs, Umsetzungsphase
  21. Kreditabrechnung Gönhardweg 32 (Haus der Musik, Müller-Brunner Gut), Sanierung 2. Etappe
  22. Kreditabrechnung Rathaus, Ersatz Schliessanlage
  23. Kreditabrechnung Verdichtung Arbeitsplätze Verwaltung und Projektierung Umbau
  24. Kreditabrechnung Transformationskredit IZAB
  25. Kreditabrechnung Ersatz Software, Fachapplikationen
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Bauherr: Hottiger Jonas und Jana, Chriesigasse 26b, 5745 Safenwil
Bauobjekt: Aufstockung Wohnhaus
Bauplatz: Chriesigasse 26b, Parzelle 1572

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07. Dezember 2023 06:00 Uhr

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07. Dezember 2023 06:00 Uhr
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Am 13. Juni 2021 findet in Teufenthal der erste Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Folgende Behördenmitglieder sind zu wählen:
– 5 Mitglieder des Gemeinderates
(inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
– 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
– 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler)
Sofern im ersten Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird ein zweiter Wahlgang am 26. September 2021 durchgeführt.

Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 30. April 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Teufenthal bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat bzw. Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Als Gemeindeammann bzw. Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig auf demselben Wahlzettel als Gemeinderat gewählt wird.

Stille Wahlen
Sind für Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz sowie für die Mitglieder des Wahlbüros weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

Hinweis zu den Wahlen der Mitglieder der Finanzkommission und der Ersatz- Mitglieder Wahlbüro
Am 11. Juni 2021 wird der Gemeindeversammlung die überarbeitete Gemeindeordnung zur Genehmigung vorgelegt. Es ist vorgesehen, die Mitgliederzahl der Finanzkommission von 5 auf 3 und diejenige der Ersatz-Mitglieder Wahlbüro von 2 auf 1 Mitglied zu reduzieren. Die angepasste Gemeindeordnung unterliegt der obligatorischen Urnenabstimmung und ist danach durch den Kanton zu genehmigen. Aufgrund des Zeitbedarfs bei diesem Vorgehen werden die Wahlen für die genannten Sitze erst am 28. November 2021 durchgeführt. Die entsprechenden Publikationen erfolgen zu gegebener Zeit.

23. März 2021
Wahlbüro Teufenthal

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Bauherr: Luterbacher Claus und Wellauer Nadine, Ermelgasse 24b, 5707 Seengen
Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus mit Carport
Bauplatz: Bodenmatt, Parzelle 1349

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07. Dezember 2023 06:00 Uhr

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07. Dezember 2023 06:00 Uhr
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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat
Kölliken, Postfach 89, 5742 Kölliken

  • Berggasse
    Fussgängerstreifen, Markierung 6.17 mit Halteverbotslinien 6.18 sowie beidseitig das Signal 4.11.
  • Hintere Bahnhofstrasse
    Fussgängerstreifen, Markierung 6.17 mit Halteverbotslinien 6.18 sowie beidseitig das Signal 4.11.
  • Mühlegasse
    Fussgängerstreifen (Längsmarkierung)

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 26. März 2021 bis 26. April 2021 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Kölliken

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Bauherr: Hoerdt Caroline, Ruederstrasse 49, 5040 Schöftland
Bauobjekt: Neubau Terrasse, Sanierung Fassade; Gebäude Nr. 196 (bereits erstellt)
Bauplatz: Ruederstrasse 49, Parzelle 196

Bauherr: Trimmobau GmbH, Kantonsstrasse 112, 6234 Triengen
Bauobjekt: Wintergarten und Vordach, Gebäude Nr. 1768
Bauplatz: Sonnenrain 9, Parzelle 1201 (keine Profilierung möglich)

Veränderte Auflagefrist: 26.3.2021 – 28.4.2021

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Die Gemeinde Gränichen hat an der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 den Bauzonenplan, Kulturlandplan, Hochwasserschutzplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

  • aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
  • darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Gränichen, 25. März 2021
Der Gemeinderat