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Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Ablauf der Referendumfrist am 19. Dezember 2022):
    1.1. Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 wird genehmigt.
    1.2. Das Budget 2023 der Ortsbürgergemeinde Aarau wird genehmigt.
    1.3. Für die punktuelle Sanierung des Wohnhauses Pachtgut Binzenhof wird ein Investitionskredit in der Höhe von 210’000 Franken bewilligt und der Stadtrat zur allfällig notwendigen Darlehensaufnahme ermächtigt.
    1.4. Für die Teilsanierung in der Wohnzeile D, Neuenburgerstrasse 7–12 in der Telli wird ein Projektierungskredit von 660’000 Franken inkl. MWST (Schweizerischer Baupreisindex Nordwestschweiz Hochbau, Stand Oktober 2020) bewilligt und der Stadtrat zur allenfalls nötigen Darlehensaufnahme ermächtigt.
    1.5. Die Kreditabrechnung für den Rückbau der Liegenschaften am Pappelweg 18 und 20 auf den Baufeldern 6 und 8 in der Aarenau in der Höhe von Fr. 107’238.70 wird genehmigt. 1.6. Die Kreditabrechnung für die Sanierung der Fassade, Fenster und Jalousieläden imalten Gebäudeteil der Liegenschaft Villa Blumenhalde in derHöhe von Fr. 283’219.30 wird genehmigt.
  2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
    2.1. Gemäss Reglement über das Ortsbürgerrecht von Aarau vom 2. Juni 2003 werden die folgenden Personen eingebürgert:
    – Tanner, Kristin Sandra, geb. 1966
    – Widmer, Mark Leon, geb. 1995
    – Wyss, Martin, geb. 1985
    – Zimmermann, Benjamin Jonas, geb. 1997

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 17. November 2022.