Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 2. Dezember 2022

Gestützt auf § 26 Abs. 2 desGemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht:

Ortsbürgergemeindeversammlung
1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
2. Genehmigung des Budgets 2023

Einwohnergemeindeversammlung
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 30’000.– für die Erarbeitung eines Verkehrsberuhigungskonzepts
3. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 3’850’000.– für die Sanierung der Talstrasse
4. Genehmigung des Budgets 2023mit einem unveränderten Steuerfuss von 105%
5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Wijayasekar Dhivya Dharsini

Da das Beschlussquorum von einem Fünftel der Stimmberechtigten bei allen Abstimmungen erreicht wurde, unterstehen die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, ausgenommen die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (Traktandum 5), unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Landanzeiger ergriffen werden. Bei dessen Zustandekommen ist der betreffende Beschluss der Urnenabstimmung zu unterstellen. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung desWortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist:
9. Januar 2023

Hirschthal, 5. Dezember 2022
Gemeinderat