Im Zusammenhang mit dem 2. Initiativbegehren «Pro Landwirtschaftszone Hegmatte» sind am 4. November 2019 bei der Gemeindekanzlei insgesamt 130 Unterschriftenlisten eingereicht worden. Die Prüfung durch den Gemeinderat hat ergeben, dass die Initiative rechtmässig und inhaltlich zulässig ist. Bei einer Mindestanzahl Unterschriften gemäss § 22 Gemeindegesetz (ein Zehntel der Stimmberechtigten) von 309 sind total 526 gültige und 10 ungültige Einzelunterschriften eingegangen. Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) stellt der Gemeinderat fest, dass das 2. Initiativbegehren «Pro Landwirtschaftszone Hegmatte» den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die vorgeschriebene Anzahl gültiger Unterschriften aufweist, und erklärt es damit für gültig und als zu Stande gekommen. Über die zeitliche Behandlung in Berücksichtigung der 1. Initiative, welche im Sommer 2020 an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung gelangt, wird zur gegebenen Zeit informiert. Ein Initiativbegehren kann vom Initiativkomitee bis zur Festsetzung der Urnenabstimmung, bzw. Traktandierung an die Gemeindeversammlung zurückgezogen werden (§ 62f Abs. 3 GPR).
5040 Schöftland, 25. November 2019
Der Gemeinderat