Region

Benkenstrasse: Keine generelle Senkung der Geschwindigkeit – Kurven werden punktuell angepasst

Mit einer Petition wurde gefordert, die heute geltende Geschwindigkeit auf der Benkenstrasse (K487) herabzusetzen. Um die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Benkenstrasse zu überprüfen, hat die Abteilung Tiefbau ein Verkehrsgutachten erstellt. In Absprache mit den Gemeinden ist eine generelle Geschwindigkeitsreduktion jedoch kein geeignetes Mittel gegen die in einer Petition kritisierten Punkte. Jedoch soll die Erkennbarkeit einiger Kurven – insbesondere der Kurve Schofmättli – verbessert werden.