Bauherr: Sauerländer David und Sandra, Erlifeldstrasse 2, 5035 Unterentfelden
Bauobjekt: Abbruch Wintergarten / Neubau Wintergarten und Treppenhaus
Bauplatz: Erlifeldstrasse 2, Parzelle 863
Bauherr: Wegmann-Meier Thomas und Manuela, Sandstrasse 68, 5712 Beiwil am See
Bauobjekt: Fassadenänderung, 3 neue Tore anstelle von Tor und Fenster, Einzäunung Garten
Bauplatz: Hübelistrasse 16, Parzelle 363
Bauherr: Märki Roger, Waldgrabenstrasse 4, 4813 Uerkheim
Bauobjekt: Stützmauer (Hangsicherung), Rückbau ursprünglicher Böschungsverlauf
Bauplatz: Waldgrabenstrasse 4, Parzelle 369
Bauherr: Chocolat Frey AG, Bresteneggstrasse 4, 5033 Buchs
Bauobjekt: Flachdachsanierung mit Photovoltaikanlage
Bauplatz: Bresteneggstrasse 3, Parzelle 99
Bewilligungen: BVU, AWA, AGV
Veränderte Auflagefrist: 17.5.2019 – 20.6.2019
Bauherr: Maurer Matthias und Sabine, Hauptstrasse 28, 5037 Muhen
Bauobjekt: Neubau Einfamilienhaus und Abbruch Doppelgarage
Bauplatz: Lottenweg 29a, Parzelle 2945
Bauherr: Schenk Markus und Dora, Zelglistrasse 7, 5042 Hirschthal
Bauobjekt: Wärmepumpe-Splitanlage
Bauplatz: Zelglistrasse 7, Gebäude Nr. 475, Parzelle 86
Bauherr: Haidacher Martin und Margret, Untere Rainstrasse 12, 5042 Hirschthal
Bauobjekt: Nisthilfe für Wildbienen (bereits erstellt)
Bauplatz: Untere Rainstrasse 12, Gebäude Nr. 472, Parzelle 428
Bauherr: Knörr Roland und Christine, Schlossgasse 4, 5723 Teufenthal
Bauobjekt: Lärm- und Sichtschutzmauer
Bauplatz: Dorfstrasse, Schulhausweg, Parzelle 960
Bewilligungen: Abteilung für Baubewilligungen
Veränderte Auflagefrist: 20.5.2019 – 18.6.2019
Auflageorte: Gemeindekanzlei Teufenthal
Bauverwaltung Region Kulm, Böhlerstrasse 2, Unterkulm
(nach tel. Voranmeldung 062 776 41 65)
Bauherr: Fiechter Philipp, Hohlenstrasse 8, 4512 Bellach
Bauobjekt: Anbau an bestehendes Einfamilienhaus
Bauplatz: Obersumpfstrasse 36a, Parzelle 1512
Bauherr: Berisha Mark und Saranda, Bahnhofstrasse 5, 5745 Safenwil
Bauobjekt: Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus
Bauplatz: Bündtliweg 4, Parzelle 151
Bauherr: Hilfiker Peter, Holzstrasse 80, 5745 Safenwil
Bauobjekt: Einbau Wärmepumpenanlage
Bauplatz: Holzstrasse 80, Parzelle 327
Veränderte Auflagefrist: 17.5.2019 – 19.6.2019
Bauherr: Leutwiler Astrid, Wallenlandstrasse 1, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Erstellen einer Terrassenüberdachung
Bauplatz: Wallenlandstrasse 1, Parzelle 1071
Zusatzgesuch: Kantonale Zustimmung
Bauherr: Dumont Eveline, Baumgartenweg 25, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Gasheizung
Bauplatz: Baumgartenweg 25, Parzelle 766
Bauherr: Riedel Andreas und Fabienne, Äussere Mattenstrasse 24, 5036 Oberentfelden
Bauobjekt: Sanierung Kanalisation
Bauplatz: Äussere Mattenstrasse 24, Parzelle 1147
Bauherr: Gashi Faton und Ardiana, Unterdorfstrasse 10, 5722 Gränichen
Bauobjekt: Gartengestaltung zweier MFH
Bauplatz: Schustergässli 5 und 7, Parzelle 352
Aarau – Erlinsbach, Vorstudie Abschnitt Kettenbrücke – Rombacherhof – Löwenkreisel
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau plant in Zusammenarbeit mit der Stadt Aarau und den Gemeinden Erlinsbach AG/SO die Erarbeitung einer Vorstudie für den Abschnitt Kettenbrücke – Rombacherhof – Löwenkreisel. Die Bevölkerung wird zu einer Öffentlichkeitsveranstaltung eingeladen am
Dienstag, 14. Mai 2019 um 19.00 Uhr im Feuerwehrmagazin, Erlinsbacherstrasse, Aarau.
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Aarau, Siebenmatten, zwischen Haus Nr. 7 – 16 – Parkieren verboten
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau Einsprache beim Stadtrat erhoben werden.
Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.
Der Kreisschulrat Safenwil-Walterswil hat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Genehmigung Protokoll vom 14. März 2019
2. Genehmigung der Rechnung 2018
Der Beschluss Ziff. 2 untersteht gemäss § 8 der Satzungen der Kreisschule Safenwil-Walterswil dem fakultativen Referendum. Er ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens von je 10% der Stimmberechtigten beider Verbandsgemeinden innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung verlangt wird.
Unterschriftenlisten können auf der Gemeindekanzlei Safenwil unentgeltlich bezogen werden.
Referendumsbegehren sind bei der Gemeindekanzlei, 5745 Safenwil einzureichen.
Ablauf der Referendumsfrist: 21. Juni 2019
Kreisschule Safenwil – Walterswil, Kreisschulrat
Der Gemeinderat hat am 30. April 2019 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung Gestaltungsplan «Henz-Areal»
Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Ab. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Bauverwaltung eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Suhr, 3. Mai 2019
Gemeinderat Suhr
Frau Andrea Zurfluh hat ihre Demission als Mitglied der Kreisschulpflege Safenwil-Walterswil eingereicht.
Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Kreisschulpflege Safenwil-Walterswil (1. Wahlgang) findet am 20. Oktober 2019 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Safenwil bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Safenwil bezogen oder auf der Homepage www.safenwil.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde Safenwil wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
5745 Safenwil, 13. Mai 2019
Wahlbüro Safenwil