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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2019 veröffentlicht:

Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung:

1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2020.

2. Genehmigung Rechnung 2019 inkl. Rechenschaftsbericht.

3. Genehmigung Kreditabrechnung Ersatz Tanklöschfahrzeug Feuerwehr.

4. Verpflichtungskreditbegehren.
4.1.a Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 3’700’000 Franken für modularen Schulraum.
4.1.b Erhöhung des Stellenplans für den Bereich Hauswarte um 50 Stellenprozente
4.2 Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 505’000 Franken für die Erschliessung Wallenmatt.
4.3 Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 295’000 Franken für den Ersatz der Wasserleitung im Gebiet Belchen.
4.4 Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 760’000 Franken für die generelle Entwässerungsplanung.

5. Klimawandel/Klimanotstand.
5.1 Von der Auslegeordnung zum Thema Klimawandel wurde Kenntnis genommen.
5.2 Auf das Ausrufen des Klimanotstandes wurde verzichtet.

6. Genehmigung Gemeindevertrag zwi-schen den Einwohnergemeinden Kölliken und Muhen über die gemeinsame Führung der Oberstufe als Kreisschule Kölliken-Muhen.

7. Genehmigung Budget 2021, bei gleichbleibendem Steuerfuss von 114%.

8. Zusicherungserteilung des Gemeindebürgerrechts von Kölliken, an
8.1 Daoud, Dima, geb. 1984, und deren Kinder, Eilo, Sandra, geb. 2007, Christian, geb. 2010 und Emanuel, geb. 2014.
8.2 Jovanovic, Sanja, geb. 2001.
8.3 Mathikanthan, Vijayasiri, geb. 1971.
8.4 Pararajsingam, Abilash, geb. 2008.

Beschlüsse der Ortsbürger-gemeindeversammlung:

1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2020.

2. Genehmigung Kreditabrechnung Studienauftrag inkl. Präqualifikation (Vorbereitung und Durchführung) Projekt Villa Breitenegg.

3. Genehmigung Rechnung 2019 inkl. Rechenschaftsbericht.

4. Genehmigung Budget 2021.

Die vorstehenden, referendumsfähigen Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Landanzeiger in einem Referendumsbegehren verlangt. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2021.

5742 Kölliken, 27. November 2020
Der Gemeinderat