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Dem Grundeigentümer Lukas Wehrle, 8810 Horgen, wurde das folgende Gerichtliche Verbot bewilligt:

Unberechtigten wird das Abstellen / Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück GB Kölliken, Grundbuchnummer 275, Hauptstrasse 24, verboten. Berechtigt sind nur die Mieter der jeweiligen gemieteten Abstellplätze. Das Parkieren von Fahrzeugen ausserhalb der markierten Parkplätze ist verboten.
Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft.

Zofingen, 25. November 2020
Der Gerichtspräsident

Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden