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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat, 5723 Teufenthal

– Kirchweg, Parkplatz Gemeindehaus, Parzelle 55
– Dorfstrasse, Parkplatz Kirche, Parzellen 56 und 672
– Dürrenäscherstrasse, Parkplatz Friedhof, Parzelle 95

Parkieren mit Parkscheibe (Signal 4.18) mit folgendem Zusatztext: Mo–Fr 07.00– 19.00 max. 2 h, übrige Zeit P (Signal 4.17) mit Parkkarte unbeschränkt

Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 25. Juni 2021 bis 26. Juli 2021 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

22. Juni 2021
Gemeinderat Teufenthal