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Beteiligte Parzellen: 2202 und 501

Mit dem Zopfwegbesteht ein öffentliches Fusswegrecht über die Parzellen Nr. 2202 und 501. Durch die Neuüberbauung des Areals muss das Fusswegrecht der neuen Situation angepasst werden. Im Gestaltungsplan ist das bestehende und teilweise aufzuhebende sowie das zukünftige Wegrecht eingetragen. Die Darstellung im Gestaltungsplan ist symbolisch eingetragen, die genaue Linienführung wird abgestimmt auf das Bauprojekt festgelegt.
Die genaue Wegführung ist im Plan «Dienstbarkeit Zopfweg» ersichtlich und entspricht dem Verlauf im Gestaltungsplan.

Die Unterlagen zur neuen Wegführung liegen auf der Bauverwaltung Suhr vom 25. Juni 2021 bis 26. Juli 2021 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Suhr, Tramstrasse 14, 5034 Suhr, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung.

Suhr, 22. Juni 2021
Gemeinderat Suhr