Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Gesamterneuerungswahlen von Finanzkommission, Steuerkommission und Mitgliedern Wahlbüro für die Amtsperiode 2022/2025; stille Wahlen

Für die Gesamterneuerungswahlen von
– 5Mitgliedern der Finanzkommission
– 3 Mitgliedern und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
– 2 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern des Wahlbüros
für die Amtsperiode 2022/2025 vom 26. September 2021wurden gleichviele Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind.

Gemäss § 30a Abs. 1 GPR wurde mit der Publikation der Namen der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten.

Da innert der Nachmeldefrist keine weiteren Anmeldungen eingegangen sind, wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsperiode 2022/2025 als in stiller Wahl gewählt:

Finanzkommission (5 Sitze)
– Baumann-Bolliger Ursula, 1970, Weidstrasse 9, parteilos, bisher
– Gerber Colin, 2000, Titlisweg 6, parteilos, bisher
– Gerth Daniel, 1958, Sonnmatt 9, SVP, bisher
– Pendt Roger, 1981, Kirchgasse 7, parteilos, bisher
– Walther Niklaus, 1967, Mühleweg 30, Grüne, bisher

Mitglieder Wahlbüro (2 Sitze)
– Erb-Hauri Brigitte, 1966, Mühleweg 16, SVP, bisher
– Zimmermann Roman, 1992, Kirchleerauerstrasse 5, parteilos, neu

Ersatzmitglieder Wahlbüro (2 Sitze)
– Herzig Dominik, 1995, Fliederweg 3, parteilos, neu
– Hürzeler Karin, 1972, Dorfstrasse 48, parteilos, neu

Steuerkommission (3 Sitze)
– Gugelmann-Kälin Judith, 1964, Milchgasse 21, parteilos, bisher
– Morgenthaler-Hunziker Silvia, 1968, Bühl 17, SVP, bisher
– Schär Daniel, 1965, Kalthof 7, parteilos, bisher

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
– Flury Hochuli Adelheid, 1947, Sägematte 1, parteilos, bisher

Es findet somit für die Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission, Steuerkommission und Mitglieder des Wahlbüros für die Amtsperiode 2022/2025 am 26. September 2021 keine Wahl an der Urne statt.

Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses, andas Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Staffelbach, 31. August 2021
Wahlbüro Staffelbach