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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat Schlossrued
Schlossrued
Fussweg Rebrain (Verbindung Haberbergstrasse – am Bach, entlang der Ruederchen)
Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation, vom 17. September 2021 bis 18. Oktober 2021, beim Gemeinderat Schlossrued einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinde Schlossrued