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Am Sonntag, 13. Februar 2022, findet die Ersatzwahl

– eines Mitgliedes der Finanzkommission

für die Amtsperiode 2022/2025 statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Abs. 1des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und§21b Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 31. Dezember 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmenals Ersatzmitglied des Wahlbüros erhalten kann (§ 30 Abs.1GPR). Sind weniger oder gleich vielewählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von5Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist dieAnzahl der zuvergebendenSitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise demWahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 1 und 2 GPR).

14. Oktober 2021
Der Gemeinderat