Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > 2. Wahlgang Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2022/2025 Nachmeldefrist

Für die Funktion Vizegemeindepräsident (1 Sitz) ist innerhalb der gesetzten Frist folgender Kandidat angemeldet worden:

– Baumann, Thomas, 1960, von Mülligen AG, Galeggenweg3, Zukunft Suhr/Grüne, neu

Weil gleichviele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen ab Publikation anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind gemäss § 32 GPR und § 21b der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag19. Oktober 2021, 12.00Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Formular für den zweiten Wahlgang kann bei der Gemeindekanzlei bezogenwerden. EinRückzug der Anmeldung ist nicht zulässig.

Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene durch das Wahlbüro Suhr als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 GPR).

5034 Suhr, 14. Oktober 2021
Wahlbüro Suhr