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Das Projekt und das dafür erforderliche Rodungsgesuch mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des kantonalen Baugesetzes und § 14 Verordnung zum kantonalen Waldgesetz während 30 Tagen vom 22. November bis 21. Dezember 2021 im Rathaus, während der Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht auf.

Einsprachen gegen das Projekt können während der Auflagefrist schriftlich begründet und im Doppel dem Stadtrat Aarau zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, eingereicht werden. Einsprachen gegen das Rodungsgesuch können zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald, eingereicht werden. Einsprachen sollen einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Abteilung Landschaft und Gewässer