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Innert der Nachmeldefrist zum 2. Wahlgang (Dienstag, 7. Juni 2022, 12.00 Uhr) sind keine weiteren Wahlvorschläge für die Ersatzwahl von 1 Mitglied der Finanzkommission eingegangen. Gestützt auf § 33 Abs. 2 (stille Wahl nach Ansetzung Nachmeldefrist für den 2. Wahlgang) des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro die vorgeschlagene Kandidatin für 1 Sitz in der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 (Ersatzwahl) in stiller Wahl als gewählt erklärt. Eine Urnenwahl (2. Wahlgang, geplant gewesen am 14. August 2022) findet somit nicht statt.

Ersatzwahl von 1 Mitglied der Finanzkommission
In stiller Wahl gewählt wurde:
Steffen, Michaela Manuela, 1974, von Lützelflüh BE, Böhlerweg 5, SVP

Wichtiger Hinweis:
Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am 3. Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse im amtlichen Publikationsorgan, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (§ 66 ff. GPR).

Das Wahlbüro gratuliert Michaela Steffen herzlich und wünscht ihr bei der Ausübung ihres Amtes viel Befriedigung und alles Gute.

Schöftland, 7. Juni 2022
Wahlbüro