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Gemeinde: Aarau AO

Bauprojekt: Strassenlärm-Sanierungsprojekt K 110 (T5) AO bestehend aus
– Sanierung und Teilerhöhung Lärmschutzwand «West» (L-00 163) an der K 110 (T5) Ausserorts
– Sanierung und Teilerhöhung Lärmschutzwand «Ost» (L-00 164) an der K 110 (T5) Ausserorts

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 23. April 2019 bis 23. Mai 2019, in der Stadtverwaltung Aarau öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Sektion Strassenlärmsanierung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

Aarau, 18. April. 2019 
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau / Sektion Lärmsanierung