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Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Erdbestattungsgräber Nr. 83 – 96 aus den Jahren 1992 bis 1994 aufgehoben. Die betroffenen Felder sind markiert. Die Angehörigen werden gebeten, diese Gräber bis am 31. März 2020 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist werden die verbleibenden Gräber durch das Bauamt geräumt.

Muhen, 2. Dezember 2019
Der Gemeinderat