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Nachdem auch innerhalb der Nachmeldefrist bis zum 4. März 2020 keine Kandidaturen für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 eingegangen sind, ist gemäss § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen. Der Gemeinderat wird den neuen Wahltermin zu gegebener Zeit publizieren.

Interessierte Personen mit Wohnsitz in Teufenthal, die über das Stimm- und Wahlrecht verfügen, sind herzlich eingeladen, sich jederzeit bei der Gemeindekanzlei über das Amt und die Aufgaben des Gemeinderates zu informieren.

4. März 2020
Wahlbüro Teufenthal