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Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Teufenthal sowie zweier Ersatz-Stimmenzähler für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 – 1. Wahlgang vom 27. September 2020

Tina Fuchs, Schulpflege Teufenthal, sowie Nadine Blanc und Gilbert Zwahlen, Ersatz-Stimmenzähler, haben ihren Rücktritt mitgeteilt.

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2018 / 2021 wurde festgelegt auf den 27. September 2020. Interessierte Personen mit Wohnsitz in Teufenthal, die über das Stimm- und Wahlrecht verfügen, sind herzlich eingeladen, sich über die zu besetzenden Ämter zu erkundigen und für das Wahlverfahren bei der Gemeindekanzlei anzumelden.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Teufenthal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr, einzureichen. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Teufen- thal bezogen oder auf der Homepage www.teufenthal.ch heruntergeladen werden. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekanntgegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

10. Juni 2020
Wahlbüro Teufenthal