Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Abbrandbewilligung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4, T2 (Sprengstoffverordnung, SprstV, Art. 47 Abs. 5)

Die Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS und der Gemeinderat Schlossrued haben das Gesuch zur Abbrandbewilligung für eine private Veranstaltung auf dem Schloss Rued genehmigt. Das Abbrennen eines Feuerwerks am Freitag, 11. September 2020, 22.30 Uhr, auf der Parzelle Nr. 391 (Lindenhübel), wird dem Veranstalter bewilligt.

Für Fragen aus der BevЪlkerung steht die Gemeindekanzlei (Tel. 062 721 13 63 oder Mail info@schlossrued.ch) zur Verfügung.

Schlossrued, 31. August 2020
Gemeinderat