Wegenden sonst schon hohen undweiter rasant steigenden Coronafallzahlen hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. November 2021 entschieden, die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2021 kurzfristig abzusagen. Die aktuell nach wie vor unsichere epidemiologische Lage kann zu einemHemmnisbei der BeteiligunganeinerGemeindeversammlung führen. Auch kann trotz Abstand und trotz Maskenpflicht aus Sicht des Gemeinderats dieSicherheit der Teilnehmenden nicht garantiert werden.
Gemäss § 12 der Sonderverordnung 1 ist nach wie vor die Anordnungeiner direkten Urnenabstimmung möglich. Ein Vorteil der direkten Urnenabstimmung liegt darin, dass sich auch Betroffene von Risikogruppenund allenfalls noch nicht geimpfte Einwohner und Einwohnerinnen ungehindert und gefahrlos an den demokratischen Prozessen beteiligen können. In den Erläuterungen zur Abstimmung hat der Gemeinderat darzulegen, weshalb dasGeschäft keinenAufschub duldet. Bei der Beurteilung der Dringlichkeit kommt den Gemeinden ein gewisses Ermessen zu.
So ist die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2021 abgesagt. Nicht aufschiebbare Geschäfte wie z.B. das Budget 2022 inklusive Steuerfuss und allfällige weitere Traktanden werden anlässlich des ordentlichen Urnengangs vom 13. Februar 2022 zur Abstimmung gebracht.
Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.