Sie sind hier: Home > Amtliche Mitteilungen > Absage Jahrmarkt / Absage Gemeindeversammlung

Jahrmarkt vom Samstag, 31. Oktober 2020 – abgesagt
Grundsätzlich wäre die Durchführung des Jahrmarktes vom Samstag, 31. Oktober 2020 gemäss den heute geltenden Corona-Bestimmungen mit Schutzkonzept möglich. Für Grossveranstaltungen zeichnet sich der Kanton ab Oktober 2020 verantwortlich. Der Gemeinderat hat in seine Beurteilung einfliessen lassen, dass die Durchsetzbarkeit eines Schutzkonzeptes schlichtweg nicht ausreichend gewährleistet werden könnte. Insofern gilt es eine Risikoabwägung vorzunehmen. Im Weiteren stellen sich allgemein eher Tendenzen zur Verschlechterung der ausserordentlichen Lage im Hinblick auf den Herbst/Winter ein, was den Verzicht auf den Markt weiter bestärkt. Der Jahrmarkt vom Samstag, 31. Oktober 2020 wird deshalb abgesagt. Der Gemeinderat bittet die Marktfahrerinnen und Marktfahrer sowie die Besucherinnen und Besucher um Verständnis.

Absage der Gemeindeversammlung vom 23. November 2020 und Durchführung einer direkten Urnenabstimmung
Die aktuelle Lage lässt unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer Gemeindeversammlung zu. Dazu muss ein Schutzkonzept vorliegen, welches die Sicherheit der VersammlungsbesucherInnen gewährleistet. Eine Maskentragepflicht könnte Bestandteil dieses Konzeptes sein. Im Übrigen hält die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau in ihrem Kreisschreiben vom 14. August 2020 fest, dass nebst Gemeindeversammlungen mit bis maximal 1‘000 Personen nach wie vor auch die Anordnung einer direkten Urnenabstimmung möglich ist (§ 12 Abs. 1 Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus). In den Erläuterungen zur Abstimmung hat der Gemeinderat darzulegen, weshalb das Geschäft keinen Aufschub duldet (Abs. 2). Bei der Beurteilung der Dringlichkeit kommt den Gemeinden ein gewisses Ermessen zu. Keinen weiteren Aufschub lassen z. B. die Jahresrechnung 2019, das Budget 2021, Verpflichtungskredite wie auch einzelne Kreditabrechnungen, die Kündigung von Verträgen oder der Beitritt zu einem Gemeindeverband zu.

Die ungewisse Entwicklung der Corona-Fallzahlen kann zu einem Hemmnis bei der Beteiligung an einer Versammlung führen. Andererseits könnte die Anzahl der zu traktandierenden Geschäfte auch in einer überdurchschnittlich hohen Beteiligung münden (im Juni fand keine Gemeindeversammlung statt). Ein weiterer Vorteil mit der direkten Urnenabstimmung liegt darin, dass sich auch die ältere Einwohnerschaft und Betroffene der Risikogruppe ungehindert und gefahrlos an den demokratischen Prozessen beteiligen können (vgl. briefliche Stimmabgabe). Gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons hat der Gemeinderat deshalb entschieden, auf die Austragung der Gemeindeversammlung vom 23. November 2020 zu verzichten und dafür die direkte Urnenabstimmung anzuordnen. Diese wird voraussichtlich am Hauptwahl- und Abstimmungstermin vom Sonntag, 29. November 2020 durchgeführt. Die Stimmberechtigten werden spätestens 14 Tage zuvor mit den Abstimmungsunterlagen bedient. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis in dieser nach wie vor ausserordentlichen Lage.

5040 Schöftland, 1. September 2020
Der Gemeinderat