2 Stunden gratis – danach kostets

Gränichen will das Parkieren auf öffentlichem Grund neu regeln. Die ersten zwei Stunden bleiben kostenlos, danach wird auf den entsprechend signalisierten Parkplätzen eine Gebühr fällig. Für Dauerparkierer gibt es verschiedene Bewilligungen. Das neue System soll ab Juni 2027 gelten. Die Stimmberechtigten können an der Gmeind darüber befinden.

Wer in Gränichen auf öffentlichen Parkplätzen sein Auto abstellt, muss sich auf neue Regeln einstellen. Die Gemeinde hat ein neues Parkierungsreglement samt Vollzugsverordnung ausgearbeitet. Damit soll der öffentliche Parkraum einheitlicher bewirtschaftet und länger dauerndes Gratisparkieren eingedämmt werden.

Private Parkflächen nicht betroffen

Die neue Parkierungszone umfasst grundsätzlich das gesamte Baugebiet von Gränichen. Gebührenpflichtig sind die entsprechend markierten oder signalisierten Parkplätze. Rein private Parkflächen sind vom Reglement nicht betroffen.

Für kurze Aufenthalte ändert sich finanziell wenig: Die ersten zwei Stunden sind gratis. Danach kostet das Parkieren einen Franken pro Stunde, maximal fünf Franken pro Tag. Die Gebührenregelung gilt grundsätzlich an allen Wochentagen rund um die Uhr. Auf dem Bally-Platz sowie den Parkplätzen Bachweg und Burghalde kann zwischen 20 und 23 Uhr zusätzlich kostenlos parkiert werden.

Spürbar wird die Neuerung damit vor allem für Personen, die ihr Fahrzeug regelmässig länger auf öffentlichem Grund abstellen.

Jahreskarte kostet bis zu 600 Franken

Für Dauerparkierer sind Bewilligungen für Anwohnende, Unternehmen und Berufstätige vorgesehen. Anwohnende und Berufstätige bezahlen 50 Franken pro Monat oder 600 Franken pro Jahr, Unternehmen 50 Franken monatlich oder 500 Franken jährlich. Besuchende können eine Tageskarte für 5 Franken oder eine Wochenkarte für 20 Franken lösen. Eine Bewilligung garantiert allerdings keinen freien Parkplatz.

Bezahlt wird digital

Neu wird das Parkieren weitgehend digital abgewickelt. Parkbewilligungen können über eine Parking-App beantragt werden; auch die Bezahlung auf gebührenpflichtigen Parkplätzen erfolgt grundsätzlich digital.

Kontrolliert wird das System grundsätzlich durch die Polizei. Bei falschen Angaben oder Missbrauch einer Bewilligung drohen Bussen bis 2000 Franken. Das neue Parkierungsreglement soll am 1. Juni 2027 in Kraft treten. Zuvor muss es von der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2026 beschlossen werden.RAN