Burgherr will den Nationalräten den Lohn kürzen

Der SVP-Nationalrat Thomas Burgherr (Wiliberg) will das Milizsystem im Bundesparlament stärken – und dafür die Entschädigung der Ratsmitglieder reduzieren. Statt der heutigen Vergütung schwebt ihm ein Modell mit Erwerbs- und Kostenersatz vor. Kritik lässt nicht lange auf sich warten.

Holzbau-Unternehmer und SVP-Nationalrat Thomas Burgherr will die Entschädigung der Parlamentarier senken und damit das Milizsystem im Bundeshaus stärken. Bild: RAN
Holzbau-Unternehmer und SVP-Nationalrat Thomas Burgherr will die Entschädigung der Parlamentarier senken und damit das Milizsystem im Bundeshaus stärken. Bild: RAN

Nationalrat Thomas Burgherr will weniger Berufspolitiker im Bundeshaus. Mit einer parlamentarischen Initiative fordert der 64-jährige Holzbau-Unternehmer eine «angemessene Milizentschädigung». Sein Ziel: Wer in den Nationalrat gewählt wird, soll seinen bisherigen Beruf nicht aufgeben, sondern lediglich das Pensum reduzieren.

Burgherr würde die Entschädigung der Parlamentarier dafür deutlich senken. Als Grössenordnung nennt er rund 100’000 Franken pro Jahr – etwa ein Viertel weniger als heute. Davon wäre auch er selbst betroffen: Burgherr will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren.

Erwerbsausfall statt fixer Entschädigung

Kern seiner Idee ist ein Systemwechsel. Ratsmitglieder sollen für die Zeit, in der sie wegen ihrer politischen Tätigkeit nicht ihrem Beruf nachgehen können, über die Erwerbsersatzordnung entschädigt werden. Die Höhe würde sich nach dem bisherigen Einkommen richten. Die EO-Tagessätze liegen zwischen 69 und maximal 220 Franken. Hinzukommen soll ein Ersatz für die effektiven Kosten der parlamentarischen Tätigkeit.

Wie dieser Kostenersatz ausgestaltet würde und wie hoch die Gesamtentschädigung letztlich ausfiele, lässt Burgherr offen. Für ihn steht vielmehr das Prinzip im Vordergrund: Parlamentarier sollen weiterhin im Berufsleben verankert bleiben. Viele seiner eigenen politischen Ideen und Vorstösse entstünden aus seiner Berufserfahrung, argumentiert er.

Kritik an Finanzierung und Ungleichbehandlung

Widerspruch kommt vom Aargauer GLP-Nationalrat Matthias Jauslin. Er kritisiert unter anderem, dass bei Burgherrs Modell Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre EO-Beiträge einen Teil der Entschädigungen finanzieren würden – statt wie heute die Steuerzahler. Jauslin sieht zudem die Gefahr einer Ungleichbehandlung. Da sich der Erwerbsersatz nach dem bisherigen Einkommen richten würde, könnten zwei Nationalratsmitglieder für dieselbe parlamentarische Arbeit unterschiedlich entschädigt werden. Zudem könnte eine tiefere Vergütung Menschen von einer Kandidatur abhalten, die finanziell stärker auf das Einkommen aus dem politischen Mandat angewiesen sind.

Der Holzbau-Unternehmer Burgherr sieht darin hingegen eine Stärkung des Milizgedankens: Wer neben dem politischen Amt weiterhin einem Beruf nachgehe, sei weniger vom Mandat abhängig. Bela Müller/LA

 

 

So werden Nationalräte

heute entschädigt

Die jährliche Grundentschädigung für die Vorbereitung der Ratsarbeit beträgt 26’000 Franken. Weitere 33’000 Franken gibt es für Personal- und Sachausgaben. Pro Sitzungstag werden 440 Franken ausbezahlt, hinzu kommen in der Regel 115 Franken für Mahlzeiten und bei Bedarf 180 Franken für Übernachtungen.

Dazu erhalten Nationalräte ein GA 1. Klasse oder eine entsprechende Pauschale. Weitere Vergütungen sind etwa für Kommissionspräsidien möglich. Die tatsächliche Gesamtentschädigung hängt deshalb von den Aufgaben und der Zahl der Sitzungstage ab.

Das ergibt einen Betrag durch Entschädigungen und Spesen von durchschnittlich rund 130’000 bis 150’000 Franken pro Jahr. Bela Müller