Ex-Kraftwerk-Betreiber blitzt mit Begnadigungsgesuch ab

Der ehemalige Präsident der Genossenschaft des Kleinwasserwirbelkraftwerks Schöftland ist mit seinem Begnadigungsgesuch gescheitert. Nach drei Gerichtsinstanzen lehnte auch der Aargauer Grosse Rat das Gesuch einstimmig ab – und setzte eine Sperrfrist von fünf Jahren fest.

Das Wasserwirbelkraftwerk in Schöftland ging 2016 in Konkurs. Bild: AGR
Das Wasserwirbelkraftwerk in Schöftland ging 2016 in Konkurs. Bild: AGR

Einst wurde der Präsident der Genossenschaft des Kleinwasserwirbelkraftwerks Schöftland für sein Engagement für erneuerbare Energien gefeiert: 2010 eröffnete er in Schöftland ein Kleinwasserwirbelkraftwerk, ausgezeichnet vom Bund und getragen von einer Genossenschaft. Doch 2016 folgte der Konkurs, rund 600 Investoren waren betroffen.

2019 verurteilte das Bezirksgericht Aarau den Kraftwerksgründer wegen ungetreuer Geschäftsführung, Urkundenfälschung und Misswirtschaft zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt. Obergericht und Bundesgericht bestätigten das Urteil weitgehend. Auch eine Beschwerde in Strassburg blieb erfolglos. 2023 setzte das Obergericht die Strafe erneut auf drei Jahre fest.

2025 beantragte der gefallene Energiepionier Begnadigung und verwies auf angeblich willkürliche Beweiswürdigung. Parallel prüfte die Vollzugsbehörde Electronic Monitoring. Dafür fehlten jedoch ausreichende Nachweise zu seiner beruflichen Tätigkeit.

Die zuständigen Stellen lehnten das Gesuch einstimmig ab. Eine besondere Härte liege nicht vor, zudem fehle es an Einsicht. Der Grosse Rat folgte dieser Einschätzung diskussionslos mit 131:0 Stimmen. Ein neues Begnadigungsgesuch ist frühestens in fünf Jahren möglich.Jök/LA