«Geisterauto» endlich entsorgt – Steuerzahler muss «blechen»
Monatelang stand ein dunkelgrüner VW Golf mit portugiesischen Kontrollschildern auf der Autobahnraststätte Kölliken Süd. Nun wurde das sogenannte «Geisterauto» am 17. Juni von der Schöpfer Garage und Autohilfe AG in Oberentfelden abgeholt und wird fachgerecht entsorgt.

Das verlassene Fahrzeug sorgte im Frühjahr für Spekulationen. Die Kantonspolizei Aargau klärte jedoch rasch ab, dass der VW Golf weder gestohlen war, noch mit einer Straftat in Zusammenhang stand. Stattdessen handelte es sich um ein sogenanntes «Geisterauto» – ein Fahrzeug, das von seinem Besitzer zurückgelassen wurde.
Zuständigkeit war lange unklar
Die Entsorgung erwies sich als komplizierter als erwartet. Zunächst war unklar, welche Behörde zuständig ist. Gemeinde, Bund und Kanton verwiesen auf unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Ausschlaggebend war schliesslich, dass Kölliken Süd eine Raststätte und kein Rastplatz ist. Raststätten fallen in die Zuständigkeit der Kantone, für Rastplätze ist der Bund zuständig.
Der Kanton Aargau kontaktierte den Fahrzeughalter mehrfach. Dieser reagierte jedoch nicht auf die Aufforderungen, das Auto zu entfernen. Deshalb veröffentlichte der Kanton eine sogenannte Ersatzvornahme im Amtsblatt und setzte eine letzte Frist bis zum 17. Juni.
Steuerzahler trägt vorerst die Kosten
Nachdem sich niemand gemeldet hatte, wurde der VW Golf zur Verwertung freigegeben. Am 17. Juni transportierte die Schöpfer Garage und Autohilfe AG das Fahrzeug ab. Die Kosten für Abschleppung und Entsorgung übernimmt vorerst der Kanton Aargau. Können sie dem Halter nicht weiterverrechnet werden, bleibt letztlich die öffentliche Hand – und damit der Steuerzahler – darauf sitzen. RAN