«Gemeindeammann»
Der Aargauer Grosse Rat tritt nicht auf die Vorlage zur Einführung gendergerechter Amtsbezeichnungen ein. Damit bleibt der Begriff «Gemeindeammann» in der Kantonsverfassung – eine Volksabstimmung entfällt.
Nach einer engagierten Debatte hat der Grosse Rat mit 69 zu 64 Stimmen entschieden, nicht auf die geplante Teilrevision der Kantonsverfassung einzutreten. Im Zentrum der Vorlage stand die Einführung geschlechterneutraler Organbezeichnungen – unter anderem sollte «Gemeindeammann» durch «Gemeindepräsidium» ersetzt werden.
Auslöser war eine Motion von zehn Grossrätinnen, die eine Anpassung der rein männlichen Amtsbezeichnungen forderten. Der Regierungsrat nahm das Anliegen auf und schlug neue, zeitgemässe Begriffe vor. Während SP, Grüne und GLP die Änderung unterstützten und eine Volksabstimmung ermöglichen wollten, lehnten SVP, FDP und EDU das Vorhaben als unnötig ab. Die traditionellen Bezeichnungen seien historisch gewachsen und weiterhin verständlich.
Mit dem Nichteintreten ist die Teilrevision vom Tisch. Der Begriff «Gemeindeammann» bleibt in der Aargauer Kantonsverfassung bestehen.CM/LA