Gemeindeammann statt Gemeindepräsi?
Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung spricht sich gegen eine Änderung der Organbezeichnungen in der Kantonsverfassung aus. Historische Titel wie «Landammann» und «Gemeindeammann» sollen bestehen bleiben.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) des Aargauer Grossen Rats lehnt eine Änderung der Organ-bezeichnungen in der Kantonsverfassung grossmehrheitlich ab. Damit spricht sie sich gegen den Antrag des Regierungsrats aus, die Bezeichnungen «Landammann», «Landstatthalter» und «Gemeindeammann» durch genderneutralere Begriffe zu ersetzen.
Auslöser der Vorlage war eine parteiübergreifende Motion, die für Gemeinden den Begriff «Gemeindepräsidium» anstelle von «Gemeindeammann» einführen wollte. Der Regierungsrat schlug vor, im selben Zug auch die kantonalen Bezeichnungen durch den Begriff «Regierungspräsidium» zu ersetzen. Die AVW behandelte das Geschäft an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2026.
Die Kommissionsmehrheit erachtet die bestehenden Titel als schützenswerte historische Begriffe und hält eine Anpassung für nicht notwendig. Genderneutrale Formulierungen seien auch mit den heutigen Bezeichnungen möglich. Zudem wird der Nutzen einer Verfassungsänderung als zu gering ein-geschätzt, um dafür eine Volksabstimmung durchzuführen.
Eine Minderheit der Kommission kritisiert die Begriffe hingegen als überholt und nicht inklusiv. Neutrale Amtsbezeichnungen könnten die Verständlichkeit erhöhen und sprachliche Widersprüche vermeiden.
Die Mehrheit der Kommission beantragt dem Grossen Rat, am geltenden Recht festzuhalten. Das Geschäft wird voraussichtlich im März 2026 im Parlament beraten.AG/LA