Gemeinderat überprüft kommunalen Brandschutz
Nach den tragischen Ereignissen in Crans-Montana setzt sich der Gemeinderat Schöftland vertieft mit dem kommunalen Brandschutz auseinander.
Die Vorfälle in Crans-Montana haben auch in Schöftland zu einer vertieften Prüfung des Brandschutzes geführt. Teilweise herrscht Unsicherheit darüber, wie im Kanton Aargau die Bewilligungs- und Kontrollaufgaben zwischen den Gemeinden und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) geregelt sind.
Grundsätzlich teilen sich die Gemeinden und die AGV die Verantwortung. Für Gebäude mit einer Personenbelegung von mehr als 300 Personen sowie für Schulanlagen ist die AGV zuständig. Für kleinere Objekte und Liegenschaften liegt die Verantwortung bei den Gemeinden. In Schöftland übernimmt die Regionale Bauverwaltung diese Aufgaben im Auftrag des Gemeinderats. Seit 2022 ist dieser Aufgabenbereich extern delegiert.
Das kantonale Brandschutzgesetz sieht weder obligatorische Abnahmen noch zwingende periodische Kontrollen öffentlicher Räume durch die Brandschutzbehörden vor. Für die Einhaltung der baulichen Brandschutzvorschriften sind die Grundeigentümer verantwortlich, für betriebliche Auflagen die jeweiligen Betriebsinhaber.
Periodische Kontrollen können gemäss den kantonalen Vorgaben bei Bedarf durchgeführt werden. Der Gemeinderat Schöftland hält fest, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeit solche Kontrollen im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung konsequent umsetzen will.
Die Aargauische Gebäudeversicherung hat in den vergangenen Wochen Gastgewerbebetrieben eine Checkliste zur Verfügung gestellt, um diese bei der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung zu unterstützen. Zusätzlich wurden mehrere Seminare zum Thema Brandschutz durchgeführt. DST/LA