Gericht bremst die Gemeinde aus
Dem 1,9-Millionen-Projekt zur Umnutzung des alten Gemeindehauses in Oberentfelden wird ein Riegel vorgeschoben.

Im alten Gemeindehaus in Oberentfelden soll etwas Neues entstehen. Nachdem Anfang letztes Jahr bekannt wurde, dass die Brocki definitiv und der armenische Schul- und Familienverein übergangsweise aus dem Gebäude ausziehen müssen, war es nur eine Frage der Zeit, bis sich etwas tun würde. Seit 1973 standen die Räumlichkeiten des alten Gemeindehauses der Brocki unentgeltlich zur Verfügung. Ab Ende Juni 2025 musste diese jedoch neuen Zwecken weichen.
Die Gemeinde Oberentfelden hatte beschlossen, einige Liegenschaften zu sanieren und sie künftig ertragbringend zu nutzen. Was genau mit dem Haus geschehen wird, ist aktuell noch unklar. Sicher ist, dass dessen Verkauf keine Option ist. An der Gmeind vom November 2025 wurde dem Sanierungsprojekt des Gebäudes schliesslich ein Budget von 1,9 Millionen Franken zugesprochen. Damit stand dem Umbau fast nichts mehr im Weg.
Mit der öffentlichen Ausschreibung des Bauprojekts ging die Suche nach einem passenden Architekten-Partner im Februar los. Öffentliche Auftraggeber wie die Gemeinde sind verpflichtet, wesentliche öffentliche Ausschreibungen zu publizieren. Im Falle des alten Gemeindehauses mussten bietende Unternehmen gemäss Ausschreibung drei vergleichbare, umgesetzte Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren nachweisen. Im April fiel dann die Entscheidung auf die Hunziker Partner Architekten AG aus Oftringen. Die Gemeinde Oberentfelden vergab ihr den Auftrag zum Preis von 105’800 Franken.Beschwerde einer anderen Bieterin ging ein
Anfang Mai dann jedoch der Dämpfer: Gegen die Auftragsvergabe wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Eine andere Firma, die sich ebenfalls für das Bauprojekt beworben hatte, begründete ihre Beschwerde gemäss Gerichtsurteil damit, dass die Hunziker Partner Architekten AG die geforderten Kriterien nicht erfüllt hätte. Demzufolge hätte man sie aus dem Verfahren ausschliessen müssen. Nur zwei von vier eingereichten Referenzen der Hunziker Partner Architekten AG hätten die verlangten Kriterien erfüllt.
Eines der Projekte wird erst 2027 in Betrieb genommen. Weil es zum Zeitpunkt der Offerte noch nicht abgeschlossen war, dürfe es nicht als realisiert gezählt werden. Ein weiteres Projekt, ein Kindergarten-Umbau, stammt hingegen aus dem Jahr 2005 und liegt somit ebenfalls ausserhalb des geforderten Zeitraumes der letzten zehn Jahre. Hinzu kommt, dass es einen Widerspruch in den Unterlagen gab: Man vergab den Auftrag zwar an die Hunziker Partner Architekten AG, bewertete die Referenzen im Kriterium «Erfahrung/Fachkompetenzen» allerdings mit null Punkten – mit der Bemerkung «Es wurden keine eingereicht». Das geht nicht auf. Dieser Meinung ist auch das Gericht, denn es heisst die Beschwerde gut. Konkret bedeutet das für die Gemeinde, dass die Auftragsübergabe an die Hunziker Partner Architekten AG aufgehoben werden muss. Weiter müssen die Angebote neu bewertet und eine neue Auswahl getroffen werden. Ausgewählt wird aus dem Pool bereits eingegangener Offerten – unter ihnen auch jene der Firma, die Beschwerde eingereicht hat. Entscheidend ist dabei, dass die Hunziker Partner Architekten AG bei diesem Durchlauf ausgeschlossen werden muss.
Die Gemeinde kann den Entscheid innert 30 Tagen anfechten. Die nächste Instanz, in diesem Fall das Bundesgericht, würde allerdings keine neuen Fakten prüfen, sondern nur, ob das Verwaltungsgericht das Gesetz korrekt angewendet hat. Ujdhesa Shabani