Hochwasserschutz: 20 Einwendungengegen Rückhaltebecken und Revitalisierung
Das geplante Hochwasserrückhaltebecken in Staffelbach und die Revitalisierung der Suhre stossen auf Widerstand. Während das 28,8‑Millionen-Projekt mehrere Gemeinden vor Überschwemmungen schützen soll, sind innerhalb der Auflagefrist 20 Einwendungen eingegangen.

Das Projekt für das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) in Staffelbach und die Aufwertung der Suhre lag von 15. Januar bis 14. Februar 2026 öffentlich auf. Nun ist klar: Es sind innert Frist 20 Einwendungen eingegangen. Diese kamen von Gemeinden, Verbänden und Privatpersonen, wie Recherchen des «Landanzeigers» zeigen.
Es wurden Forderungen zum Umgang mit dem erhöhten Besucherdruck durch die Aufwertung der Suhre als Naherholungsgebiet gestellt. Zudem gab es technische Einwände gegen geplante Schutzmassnahmen im Einstaugebiet, wie weitere Recherchen zeigen. Auch übergeordnete Fragen zur Raumplanung und zu den Finanzen wurden eingebracht.
Muss der Regierungsrat entscheiden?
Die Einwendungen werden nun intern ausgewertet. Danach werden die Parteien zu Gesprächen eingeladen. «Ziel ist eine Einigung und der Rückzug der Einwendungen», sagt Bastian Schmid, Projektleiter Wasserbau der Abteilung Landschaft und Gewässer des Kantons Aargau. «Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet der Regierungsrat.» Der Zeithorizont sei erfahrungsgemäss sehr ungewiss. Eine Prognose sei nicht möglich, so Schmid weiter.
Schutz für mehrere Gemeinden
Das geplante Rückhaltebecken in Staffelbach soll bei starkem Regen Wasser zurückhalten und später kontrolliert abgeben. So werden auch weiter unten liegende Gemeinden wie Schöftland, Oberentfelden, Suhr und Buchs besser geschützt.
Geplant ist ein rund 150 Meter lan-ger Erddamm. Das Rückhaltebecken kann über eine Million Kubikmeter Wasser aufnehmen. Bei einem extremen Hochwasser würde eine Fläche von rund 84 Hektaren überflutet. Das entspricht etwa 120 Fussballfeldern in den Gemeinden Staffelbach, Moosleerau und Reitnau.
Zusätzlich wird die Suhre auf einer Länge von rund 3,7 Kilometern bis zur Kantonsgrenze Aargau–Luzern verbreitert und naturnaher gestaltet. Die Aufweitung erfolgt auf Aargauer Seite. Im Kanton Luzern sind separate Aufwertungsmassnahmen mit Totholzeinbauten im bestehenden Gerinne geplant.
Kosten von fast 29 Millionen Franken
Die Gesamtkosten betragen 28,8 Millionen Franken. Davon entfallen 15,8 Millionen Franken auf den Hochwasserschutz. Für die Revitalisierung der Suhre sind 7 Millionen Franken vorgesehen. Weitere 6 Millionen Franken gehen in Meliorationen.
Der Bund übernimmt rund drei Vier-tel der Kosten. Der Kanton und die Unterliegergemeinden tragen je rund einen Achtel. Die Aargauische Gebäudeversicherung zahlt fünf Prozent an die Hochwasserschutzmassnahmen. Die Standortgemeinden müssen nichts bezahlen. Der Grosse Rat hat die nötigen Verpflichtungskredite einstimmig bewilligt.
Der Zeitplan sieht vor, dass bis Ende 2026 alle Genehmigungen vorliegen. Die Submission ist für 2028 vorgesehen. Der Baustart ist im Jahr 2029 geplant. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich drei bis fünf Jahre.
RAN