Kölliker Jahrhundertbuche muss weg
Der jahrelange Streit um eine markante Buche in Kölliken ist vor Bundesgericht entschieden worden. Die Besitzerin konnte nicht beweisen, dass der Baum bereits vor 1912 gepflanzt wurde. Nun muss die Buche gefällt werden.

Laub, Buchenkerne und ein Rasenmähroboter standen am Anfang eines Nachbarschaftsstreits, der in Kölliken hohe Wellen schlug. Eine Anwohnerin verlangte 2024 die Beseitigung einer Tanne und einer markanten Buche auf dem Nachbargrundstück. Das Bezirksgericht Zofingen liess die Buche zunächst stehen.
Das Aargauer Obergericht entschied im August 2026 jedoch anders und ordnete die Fällung an. Ausschlaggebend war das Alter des Baumes: Die Besitzerin konnte nicht ausreichend beweisen, dass die Buche bereits vor 1912 gepflanzt worden war und damit unter die damals geltende Rechtslage fällt.
Die Baumbesitzerin und ihre Tochter kämpften öffentlich gegen die Fällung. Mit einer Petition und einer Spendenaktion sammelten sie Unterstützung und Geld für den Gang ans Bundesgericht.
Dem Bundesgericht fehlten Beweise
Dort argumentierte die Besitzerin, bei einem derart alten Baum sei der genaue Pflanzzeitpunkt kaum noch nachzuweisen. Eine Gartenbaufirma hatte das Alter mithilfe eines Online-Tools auf 130 bis 150 Jahre geschätzt. Dem Bundesgericht reichte das nicht. Das Alter hätte etwa mit alten Fotos, Karten oder einem wissenschaftlichen Gutachten näher belegt werden können.
Die Beschwerde wurde deshalb abgewiesen, soweit das Bundesgericht darauf eintrat. Die Besitzerin muss zudem 2500 Franken Gerichtskosten bezahlen. Damit steht nach dem jahrelangen und öffentlich geführten Streit fest: Die Kölliker Jahrhundertbuche muss weg. RAN