Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli

Mit dem Frühling beginnt im Wald die sensible Zeit der Brut und Aufzucht. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand eine gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Gerade in diesen Monaten sind viele Tiere trächtig oder ziehen ihre Jungen auf. Freilaufende Hunde können dabei Wildtiere aufschrecken oder Jungtiere gefährden. Besonders betroffen sind auch bodenbrütende Vögel, die auf ungestörte Lebensräume angewiesen sind.

Die Bevölkerung wird gebeten, in dieser Zeit auf den Wegen zu bleiben und den Wald möglichst tagsüber zu nutzen. In der Dämmerung und in der Nacht sind viele Wildtiere aktiv und reagieren besonders empfindlich auf Störungen.

Die Einhaltung der Leinenpflicht wird im Rahmen der Jagdaufsicht durch die zuständige Jagdgesellschaft kontrolliert. Grundlage bildet die entsprechende Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau.AG