Modernere Arbeitsbedingungen für Gemeindepersonal
Mehr Ferien, Homeoffice und flexiblere Arbeitszeiten: Der Buchser Einwohnerrat hat an seiner letzten Sitzung im 2026 das neue Personalreglement grossmehrheitlich genehmigt. Damit werden die Anstellungsbedingungen der Gemeinde nach fast 24 Jahren umfassend modernisiert.
Der Buchser Einwohnerrat hat das neue Personalreglement für die Gemeindeangestellten bewilligt. Es ersetzt das seit Anfang 2002 geltende Regelwerk. Ziel der Totalrevision ist es, zeitgemässe Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gemeinde im Wettbewerb um Fachkräfte besser aufzustellen.
Mehr Ferien und Homeoffice
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Ferien. Bei einem Vollzeitpensum stehen den Angestellten künftig bis zum 49. Geburtstag 25 Ferientage und ab 50 Jahren 30 Tage zu. Damit erhalten alle Mitarbeitenden zwischen 21 und 59 Jahren zusätzliche Ferientage. Zudem können zusätzliche Ferienwochen gekauft oder überobligatorische Ferientage verkauft werden.
Auch Homeoffice wird nun ausdrücklich im Personalreglement verankert. Die neuen Arbeitszeitregelungen sollen zudem mehr Flexibilität und Eigenverantwortung ermöglichen. Bereits nach fünf Dienstjahren besteht neu Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk.
Kritik an zusätzlichen Leistungen
Keine Mehrheit fand Thomas Meier (SP) mit seinem Rückweisungsantrag. Er kritisierte, das neue Reglement gehe deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, und verlangte Angaben zu den jährlichen Kosten dieser Leistungen für die finanziell angeschlagene Gemeinde. Andere Ratsmitglieder hielten die Frage zwar für berechtigt, kritisierten aber den späten Zeitpunkt: Meier hatte als Mitglied der einwohnerrätlichen Begleitkommission bereits an der Ausarbeitung des Reglements mitgewirkt. Der Rückweisungsantrag scheiterte mit 23 zu 14 Stimmen.
Änderungen gibt es hingegen bei der Pensionierung. Angestellte können im gegenseitigen Einvernehmen über das ordentliche AHV-Alter hinaus weiterarbeiten. Die Übergangsrente bei vorzeitiger Pensionierung wird abgeschafft. Auf Antrag Patrik Feusis (EVP) strich der Einwohnerrat zudem die zehnjährige Besitzstandsgarantie aus dem Reglement. Die Mitte scheiterte mit dem Antrag, diese auf fünf Jahre zu beschränken.
Neu entscheidet der Einwohnerrat zudem mit dem Budget über Erhöhungen des Stellenplans für bestehende Aufgaben. Für neue Aufgaben braucht es weiterhin eine separate Vorlage. Der aktuelle Stellenplan wird durch die Revision nicht verändert.
Das neue Personalreglement tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. RAN