Presserats-Beschwerde gegen «Landanzeiger» gutgeheissen

Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde von Philippe Kühni (GLP, Aarau) gegen den «Landanzeiger» gut. Er bemängelte die Kennzeichnung und Gestaltung eines bezahlten Interviews.

Am 23. Januar 2025 veröffentlichte der «Landanzeiger» ein bezahltes Interview mit dem damaligen Kreisschulleiter Christoph Alder unter dem Titel «Die KSAB ist ein Fass ohne Boden». Alder gehörte einem Komitee an, das sich für die Ablehnung des Budgets der Kreisschule Aarau-Buchs aussprach. Der Beitrag erschien vor der entsprechenden Volksabstimmung.

Sechs Tage später reichte der damaliger Aarauer GLP-Einwohnerrat Philippe Kühni beim Schweizer Presserat Beschwerde ein. Er beanstandete, dass das bezahlte Interview nicht ausreichend als solches erkennbar gewesen sei und auf den ersten Blick wie ein unabhängiger journalistischer Beitrag gewirkt habe. Kühni vertrat in der politischen Auseinandersetzung die Gegenposition von Alder. Der GLP-Mann war damals zudem Kreisschulrat der KSAB.

Der «Landanzeiger» wies diesen Vorwurf zurück. Das Interview sei in der Printausgabe als «Publireportage» und online als «Sponsored Content» gekennzeichnet worden.

Der Presserat kommt zum Schluss, dass die Kennzeichnung nicht genügte. Zwar sei das Interview als «Publireportage» bezeichnet worden. In Form und Gestaltung habe es sich jedoch nicht von den redaktionellen Beiträgen des «Landanzeigers» unterschieden. Der Presserat rügt den «Landanzeiger», weil dieser die Ziffer 10 des Journalistenkodex zur Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung verletzt hat. RAN