Tonnen von illegalem Zementschlamm beschädigt ARA – eine Kamera führt zum Verursacher
Mehrere Tonnen Zementschlamm und Sand gelangten 2024 in die Kanalisation und richteten in der ARA Suhrenmoos der Gemeinden Reitnau und Moosleerau erheblichen Schaden an. Mehr als zwei Jahre später ist der Fall geklärt. ARA-Präsident Nando Suter erzählt, wie die Verantwortlichen dem Verursacher auf die Spur kamen.
Als im Juni 2024 mehrere Tonnen Zementschlamm und Sand über die Kanalisation in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Suhrenmoos gelangten, war zunächst völlig offen, woher das Material stammte. Die betonartigen Rückstände beschädigten Pumpen und weitere technische Einrichtungen. Reinigung und Instandsetzung kosteten rund 17’000 Franken.
Für den Abwasserverband Reitnau-Moosleerau begann damit die Suche nach dem Verursacher. «Nach Bekanntwerden des Falls haben wir in Moosleerau und Reitnau alle möglichen Baustellen besichtigt», sagt der ARA-Präsident und Reitnauer Gemeinderat Nando Suter. Doch zunächst liess sich keine davon eindeutig mit der Verschmutzung in Verbindung bringen.
Auch ein öffentlicher Zeugenaufruf der beiden Gemeinden brachte keine verwertbaren Hinweise. Der Abwasserverband gab dennoch nicht auf – und schickte schliesslich Kameras in den Untergrund.
Die Spur führte zu einer Baustelle
Mit sogenanntem Kanalfernsehen wurde das Kanalisationsnetz untersucht. Die Aufnahmen und die Einschätzung der beigezogenen Fachleute brachten den entscheidenden Durchbruch. «Die Bilder führten uns dann letztendlich an den Ort des Geschehens», sagt Suter.
Anhand der Ablagerungen liess sich deren Weg durch die Kanalisation zurückverfolgen. Die Spur führte schliesslich zu einer Baustelle. Für die Fachleute war klar: «Das Material kommt von dieser Baustelle, die Beweise belegen das eindeutig.»
Ob der Zementschlamm absichtlich in der Kanalisation entsorgt wurde oder ob er aufgrund eines Versehens hineingelangte, ist allerdings bis heute nicht geklärt. «Wir wissen nicht, ob der Vorfall zufällig oder absichtlich passiert ist», sagt Suter. Die Verantwortlichen des Abwasserverbands führten in der Folge Verhandlungen mit der Bauherrschaft.
Einigung vor dem Friedensrichter
Damit war die Angelegenheit allerdings nicht auf Anhieb erledigt. Die Beteiligung wurde zunächst bestritten. Am Ende landete der Streit vor dem Friedensrichter. Dort konnten sich die Parteien einigen und die Bauherrschaft beglich schliesslich den entstandenen Schaden von rund 17’000 Franken. «So konnten wir die Angelegenheit ohne strafrechtliches Verfahren klären», sagt Suter.
Für den Abwasserverband bedeutet die Einigung vor allem, dass die Kosten für Reinigung und Reparaturen nicht über die Abwassergebühren von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Ein Vorfall dieser Grössenordnung sei für die ARA Suhrenmoos aussergewöhnlich. «Zum Glück haben wir zuvor noch nie so einen Fall erlebt», sagt Suter. Vollständig gegen solche Einleitungen absichern könne sich eine kleine ARA wie das «Suhrenmoos» kaum.
Dass die Folgen nicht noch gravierender ausfielen, schreibt der ARA-Präsident insbesondere dem Klärwart zu. Dieser habe die Verschmutzung rasch erkannt und richtig reagiert. «So konnte er einen viel grösseren Schaden verhindern», sagt Suter.
Nach mehr als zwei Jahren ist der ungewöhnliche Fall damit abgeschlossen. ARA-Präsident Suter hofft, «dass so etwas nicht mehr vorkommt». RAN



