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Im Zusammenhang mit der Erschliessung Rütene werden zu Gunsten eines betroffenen Grundeigentümers Ausgleichsmassnahmen getroffen. So ist vorgesehen, die sich im Landwirtschaftsgebiet befindliche Feldstrasse (Parzelle 1630), die das Gebiet Hasenrain mit der Weierwand imGebiet Zil verbindet, aufzuheben. Die landwirtschaftlichen Grundstücke sind auch ohne diese Querstrasse genügend erschlossen, sodass die Bewirtschaftung nicht eingeschränkt ist.

Die aufzuhebende Strasse (Parzelle 1630) beinhaltet 313m2 Strassenfläche,welche zu Landwirtschaftsland rückgebaut wird. Die an die Strassenparzelle angrenzenden Landwirtschaftseigentümer bzw. -bewirtschafter sind hierüber informiert und haben ihre Zustimmung erteilt.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 22. April 2022 bis 23. Mai 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gränichen, 21. April 2022
Gemeinderat Gränichen