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1. Vergabestelle: Gemeinderat Staffelbach, Dorfstrasse 11, 5053 Staffelbach

2. Gegenstand und Umfang des Auftrags: Baumeisterarbeiten (Strassenbau, Kanalisation, Wasserleitung exkl. Rohrlegung, Werkleitungen)
Hauptkubaturen:
Belagsaufbruch ca. 270 m2
Oberbodenabtrag ca. 240 m3
Aushubarbeiten Strasse ca. 450 m3
Grabenaushub Werkleitungen ca. 170 m3
Grabenaushub Kanalisation ca. 1440 m3
Abfuhren und Deponie ca. 2200 m3
Kieslieferungen ca. 1670 m3
Randabschlüsse ca. 475 ml
Belagseinbau ca. 310 t
Strassenabläufe ca. 9 St.
Kontrollschächte ca. 10 St.
Rohrleitungen PP 250 / 300 ca. 270 m
Rohrleitung PP 160 ca. 40 m
Oberboden anlegen ca. 390 m2

3. Auftragsart: Bauauftrag, Ausführung

4. Verfahrensart: Offenes Verfahren gemäss § 8 Submissionsdekret des Kantons Aargau vom 26.11.1996, Stand 1.1.2011.

5. Eignungskriterien
Nachweis von vier in den letzten 5 Jahren im Strassenbau bereits ausgeführten und abgeschlossenen vergleichbaren Referenzaufträgen (Strassenbau und Werkleitungen) der anbietenden Firma resp. Bietergemeinschaft (solidarisch haftende Partner in einer Bietergemeinschaft), welche bezüglich Leistungsart mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und mindestens die folgenden Auftragswerte erreicht haben:
Abgerechnete Bausumme > Fr. 200’000.–.
Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen.
Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden (Selbstdeklaration). Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

6. Zuschlagskriterien Preis Gewichtung: 70 % Erfahrung / Qualität Gewichtung: 30 % Beurteilt werden die unter den Eignungskriterien deklarierten Referenzaufträge.

7. Voraussichtlicher Zeitpunkt der Ausführung: Oktober 2020 bis März 2021.

8. Sprache: Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

9. Adresse für Unterlagenbezug
Abgabe der Ausschreibungsunterlagen ab Freitag, 7. August 2020:
Ackermann + Wernli AG, Vermessungs- u. Ingenieurbüro, Bleichemattstrasse 43, 5000 Aarau, Tel. 062 200 28 28, E-Mail: info@ackermann-wernli.ch. Versand per Post.

10. Adresse und Frist für die Einreichung des Angebotes
Eingang des Angebotes bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens Freitag, 28. August 2020 (Poststempel, A-Post). Die Offerte ist mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen verschlossen in einem Couvert mit der Aufschrift «Erschliessung Ankenberg» und dem Vermerk «Bitte nicht öffnen» einzureichen. Eingabeadresse: Gemeinderat Staffelbach, Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 11, 5053 Staffelbach

11. Formelles: Die Auftragsvergabe fällt nicht unter den Staatsvertragsbereich.

Rechtsmittelbelehrung:
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Staffelbach, 4. August 2020
Gemeinderat Staffelbach