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a) Bauprojekt für Strassenbau gemäss § 95 BauG
b) Beitragsplan mit Kostenverteiler gemäss § 35 BauG

Bauherr: Einwohnergemeinde Staffelbach
Projektverfasser: Ackermann + Wernli AG, Aarau
Bauvorhaben: Erschliessung Ankenberg (Strasse und Werke)
Lage: Ankenberg
Auflagefrist: 25. Oktober bis 25. November 2019

Die Projektakten (Projektpläne, technischer Bericht mit Kostenvoranschlag, Landerwerbsplan und -tabelle) und die Beitragsplanakten (Bericht, Perimeterpläne, Beitragstabellen) liegen in dieser Zeit öffentlich auf und können während den Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei Staffelbach eingesehen werden.

Einwendungen/Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist, getrennt für a) Bauprojekt und b) Beitragsplan mit Kostenverteiler, schriftlich dem Gemeinderat Staffelbach einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen einen Nutzungsplan hätten erhoben werden können.

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden.

5053 Staffelbach, 16. Oktober 2019
Gemeinderat Staffelbach