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Diese Publikation ersetzt diejenige vom 8./9. April 2020

Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes (BauG) liegt das Strassenbauprojekt

Neubau Geh- und Radweg Torfeld Nord vom 14. April bis am 19. Mai 2020

während den Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, oder auf www.aarau.ch öffentlich auf.

Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Bei der Einfahrt auf den Rad- und Gehweg ab Liegenschaft Rohrerstrasse 18
– Signal 2.63.1 Gemeinsamer Rad und Fussweg

Bei der Einfahrt auf den Rad- und Gehweg ab Liegenschaft Rohrerstrasse 80
– Signal 2.63.1 Gemeinsamer Rad und Fussweg
– Signal 3.02 Kein Vortritt

Geh- und Radweg Torfeld Nord. Vor und nach dem Laubengang Gebäude 906:
– Signal 2.16 Höchstgewicht 6.0t

Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten. Gegen die Verkehrsanordnungen kann ebenfalls vom 14. April bis am 19. Mai 2020 Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung der Verkehrsanordnungen wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

Verlängerung der Auflage- und Einsprachefrist vom 14. April bis 19. Mai 2020 aufgrund Fristenstillstand gemäss § 3 der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus vom 1. April 2020 (SonderV 20-1).