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Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt

Begegnungszone Lindenweg

vom25. Juni bis am 26. Juli 2021

während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Aarau verfügbar.

Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.

Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnungen verfügt.

Aarau Rohr, Lindenweg (ab Hauptstrasse bis Hinterdorfstrasse):
– Geschwindigkeitsbegrenzung Begegnungszone 20 km/h

DasGutachten für die Begegnungszone «Tempo 20» liegt währendder Einsprachefrist beimStadtbüro zu den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Aarau Rohr; Lindenweg ab Hauptstrasse, Lindenweg ab Hinterdorfstrasse, Lindenweg ab Liegenschaft Aarau Rohr, Grundstück-Nr. 6776:
– Verbot für Lastwagen mit Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet»

Gegen die Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Einsprache beimStadtrat erhobenwerden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.