Die Wahl des Einwohnerrats der Gemeinde Buchs für die Amtsperiode 2022⁄2025 findet am 28. November 2021 statt.
Gemäss § 12 der Gemeindeordnung sind 40 Mitglieder des Einwohnerrats zu wählen. Die Wahl des Einwohnerrats erfolgt gemäss § 65 Abs. 4 Gemeindegesetz nach den Grundsätzen für die Wahl des Grossen Rates und somit nach dem Kandidatenstimmensystem. Massgebend für die Durchführung sind die Bestimmungen der Verordnung über die Wahl des Einwohnerrats (VEWR) vom 5. Dezember 1988 (Stand 1. Mai 2012).
Die Wahlvorschläge sind dem Wahlbüro schriftlich einzureichen. Sie müssen bis spätestens Montag, 27. September 2021, 12.00 Uhr, der Gemeindekanzlei übergeben sein (§ 9 Abs. 1 VEWR). Informationen über das Vorverfahren sowie die Wegleitung zu den Einwohnerratswahlen können unter www.buchs-aargau.ch Politik – Abstimmungen und Wahlen – Gemeindewahlen Amtsperiode 2022⁄2025 heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, welche auch gerne weitere Auskunft erteilt.
5033 Buchs, 27. April 2021
Der Gemeinderat