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Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Ablauf der Referendumsfrist am 18. Juli 2022):
    • 1.1. Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 15. November 2021 wird genehmigt.
    • 1.2. Die Jahresrechnung 2021 sowie der Geschäftsbericht 2021werden genehmigt.
    • 1.3. Für die Sanierung der Wärmeerzeugung in der Wohnzeile D, Neuenburgerstrasse 1–12 in der Telli wird ein Kredit von 750’000 Franken inkl. MWST (Schweizerischer Baupreisindex Nordwestschweiz Hochbau, Stand Oktober 2020) bewilligt und der Stadtrat zur allenfalls nötigen Darlehensaufnahme ermächtigt.
    • 1.4. Für den Ersatz des bestehenden Stückgutofens im Forstwerkhof Distelberg durch einen Pelletofen wird ein Kredit von 124’000 Franken inkl. MWST bewilligt und der Stadtrat zur allenfalls nötigen Darlehensaufnahme ermächtigt.
    • 1.5. Der Nachtrag zum Vertrag betreffend vorzeitige Aufhebung und Löschung des selbständigen und dauernden Baurechts SDR Suhr 3350 wird genehmigt.
    • 1.6. Der Stadtrat wird zu allfällig weiteren notwendigen Verlängerungen zum Vertrag betreffend vorzeitige Aufhebung und Löschung des selbständigen und dauernden Baurechts SDR Suhr 3350 ermächtigt.
    • 1.7. Die Kreditabrechnung für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern auf dem Baufeld 2 in der Aarenau in der Höhe von Fr. 13’261’029.35 wird genehmigt.
    • 1.8. Die Kreditabrechnung für die Sanierung des Schützenhauses auf dem Baufeld 2 in der Aarenau in der Höhe von Fr. 1’489’515.25 wird genehmigt.
  2. Abschliessend gefasster Beschluss:
    Gemäss Reglement über das Ortsbürgerrecht von Aarau vom 2. Juni 2003 werden die folgenden Personen eingebürgert:
    Drozdov, Daniel, geb. 1982, mit Drozdov, Aaron, geb. 2020

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendumergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 16. Juni 2022.