Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 21.9.2020 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:
- Dem obligatorischen Referendum unterstehender Beschluss (Referendumsabstimmung am 29.11.2020):
Das Budget 2021 der Einwohnergemeinde Aarau wird mit einem Steuerfuss von 97% genehmigt. - Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 26.10.2020):
2.1. Die Produktegruppe 17 wird in «Öffentliche Gebäude und Betriebsliegenschaften» umbenannt unter gleichzeitiger, entsprechender Änderung des Anhangs zum WOSA-Reglement.
2.2. Die Produktegruppe 18 wird in «Vermietete Liegenschaften» umbenannt unter gleichzeitiger, entsprechender Änderung des Anhangs zum WOSAReglement.
2.3. Das Reglement über die Überbrückungshilfe im Kulturbereich wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter www.aarau.ch/politikverwaltung/ politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2020.html/ 889 verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden.
2.4. Die Kreditabrechnung «Torfeld Süd, Industriestrasse Ost, Verlegung Schmutzwasserleitung, Entlastungsleitung» wird genehmigt.
2.5. Die Kreditabrechnung «Realisierung Erweiterung Schulanlage Gönhard (exkl. FuSTA)» wird genehmigt.
2.6. Die Kreditabrechnung «Provisorien Erweiterung Schulanlage Gönhard» wird genehmigt. - Abschliessend gefasste Beschlüsse:
3.1. Das Geschäft «Änderungen in der Produktegruppenstruktur der Stadt Aarau» wird an den Stadtrat zurückgewiesen.
3.2. Das Postulat «Digitale Stellvertreterregelung für Einwohnerräte» wird überwiesen.
3.3. Die dringliche Motion «Überbrückungs- und Nothilfe für Kulturschaffende in der Coronakrise» wird abgeschrieben.
3.4. Das dringliche Postulat «Aufnahme von geflüchteten Menschen aus dem Lager Moria (Lesbos, Griechenland)» wird überwiesen.
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 24.9.2020.