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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 20. Juni 2022 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 25. Juli 2022):

  1. Der Wettbewerbskredit für den Neubau der Seniorenwohnungen Herosé in derHöhe von 375’000 Franken inkl. 7.7% MwSt. wird bewilligt.
  2. Der Wettbewerbskredit für den Architekturwettbewerb Oberstufenzentrum Telli in der Höhe von 600’000 Franken inkl. 7.7% MwSt. wird bewilligt.
  3. Der Kaufvertrag zum Kauf der Liegenschaft Mühlematthof, Parzelle 3114, zum Preis von 6.95 Mio. Franken, zuzüglich der Notariatskosten und Grundbuchgebühren zu Lasten der Einwohnergemeinde Aarau, wird genehmigt.
  4. Die Landabtretung von ca. 280 m2 ab Parzelle 3448, Liegenschaft Heinerich-Wirri- Strasse 3, an den Staat Aargau zugunsten des Haltestellenumbaus Perronanlage Binzenhof, gemäss Vorvertrag wird genehmigt.
  5. Der Verpflichtungskredit von 330’000 Franken zur Finanzierung der Kurzfristlösung zur Altstadtumfahrung, Montag bis Samstag jeweils abends sowie sonntags im Zeitraum Dezember 2022 bis Dezember 2025, wird genehmigt.
  6. Die Kreditabrechnung Ablösung Win7 / Office 2010 wird genehmigt.

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendumergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 23. Juni 2022.