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Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 20.1.2020 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:

1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 24.2.2020):

1.1. Die Gemeindegrenzregulierung zwischen Aarau und Buchs im Bereich der Industriestrasse mit einer flächengleichen Abtretung von je 145 m2 wird genehmigt. Der Stadtrat wird zur Unterzeichnung des Regulierungsplanes ermächtigt.

1.2. Der Verpflichtungskredit für den Neubau des Spielplatzes Muniacher in Rohr von 135’000 Franken inkl. 7.7 % MwSt. wird bewilligt.

1.3. Die Teilrevision des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds wird gutgeheissen.

1.4. Für die Sanierung der Sportanlage Winkel wird ein Projektierungskredit von 210’000 Franken bewilligt. Im Rahmen der Projektierung sind den im Raum stehenden Bedenken vertieft Rechnung zu tragen und entsprechende Varianten gemäss Antrag aufzuzeigen.

1.5. Die Kreditabrechnung «Hauptstrasse 60, Sanierung Fenster / Heizung» wird genehmigt.

1.6. Die Kreditabrechnung «Systemlösung, New Design Homepage» wird genehmigt.

1.7. Die Kreditabrechnung «Sanierung öffentliche Beleuchtung, Leuchtmittel, 2. Etappe» wird genehmigt.

1.8. Die Kreditabrechnung «Schiffländestrasse, Ersatz Belag» wird genehmigt.

2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:

2.1. Das Postulat «Integration von Flüchtlingen in der Stadt Aarau» wird an den Stadtrat überwiesen.

2.2. Das Postulat «Sicherere Strassen durch weniger Verkehrsleitsysteme, Pilotprojekt» wird an den Stadtrat überwiesen.

Die genehmigte Reglementsfassung der Teilrevision des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds (Ziff. 1.3) sowie der genehmigte Antrag zur Sanierung der Sportanlage Winkel (Ziff. 1.4) können bei der Stadtkanzlei bezogen werden oder sind wie folgt verfügbar: www.aarau.ch/politik-verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2020.html/889

Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 23.1.2020.

Aarau, 21. Januar 2020
Stadtkanzlei Aarau