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Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1’485’000.– inkl. MwSt. (Kostenstand Dezember 2021, Kostengenauigkeit ± 15%) zulasten der Investitionsrechnung für den Umzug des Bauamts/Werkhofs Buchs vom Fabrikweg 19 an den Steinachermattweg 2 und 2a inkl. Umbau mit folgender Aufteilung auf die entsprechenden Konten:
    0290.5040.06 Verwaltungsliegenschaften: Fr. 1’270’000.– (Verwaltungsliegenschaften)
    7301.5040.01 Abfallwirtschaft: Fr. 1’215’000.– (Eigenwirtschaftsbetrieb)
    TOTAL inkl. 7.7% MwSt.: Fr. 1’485’000.– VERPFLICHTUNGSKREDIT
    Der Kredit verändert sich um die indexbedingten Mehr- oder Minderkosten aufgrund von eventuellen Teuerungen.
  2. a) Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht für das Jahr 2021.
    b) Genehmigung der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung sowie der Bilanz der Einwohnergemeinde für das Jahr 2021.
    c) Genehmigung der Verpflichtungskreditabrechnungen – Anschaffung permanentes Leckkontrollsystem LKS – Werkleitungs- und Strassensanierung Gysistrasse-Neubuchsstrasse gemäss Aufstellung auf Seite 70 und 71.
  3. Kenntnisnahme des Berichts zumPostulat von Denise Zeller Xenaki, dieMitte, betreffend Schulwegsicherheit und Genehmigung eines Kredits von Fr. 20’000.– zur Überprüfung der Schulwegsicherheit durch ein Fachbüro.
  4. Kenntnisnahme des Berichts zum Postulat von Marius Fedeli, SP und Grüne, betreffend Regionales Naturnetz im Raum Aarau.
  5. Nichtüberweisung des Postulats von Denise Zeller Xenaki, die Mitte, betreffend internes Kontrollsystem (IKS).

Die Beschlüsse Ziffern 1 bis 3 unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 5 der Gemeindeordnung. Sie sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn es mindestens der zehnte Teil der Stimmberechtigten der Gemeinde in einem Referendumsbegehren innert 30 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, bei der Präsidentin des Einwohnerrats verlangt. Bei der Gemeindekanzlei kann eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Prüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 2. August 2022.

Die Beschlüsse Ziffern 4 und 5 sind formeller Natur. Sie unterstehen weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum.

5033 Buchs, 28. Juni 2022
Der Gemeinderat